DFB-Sportgericht
250 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 80 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 55. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 16. März 2024 warf ein Darmstädter Anhänger einen Becher aus dem Zuschauerblock. Da der Verein mittlerweile den Becherwerfer ermittelt hat, reduziert sich die dafür beantragte Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Al-Dakhil
Das DFB-Sportgericht belegt Ameen Al-Dakhil vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Potsdams Fischer
Das DFB-Sportgericht belegt Vanessa Fischer von Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Spielen der Frauen-Bundesliga.