DFB-Sportgericht
2400 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.
Vor dem Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 11. August 2024 entzündeten Münsteraner Zuschauer vier Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

118.200 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
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Das DFB-Präsidium hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften beschlossen.

Zwei Freundschaftsspiele Sperre für Münsters Tikvic
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