DFB-Sportgericht
23.400 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 11. September 2022 brannten Darmstädter Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa zweieinhalb Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Vier Spiele Sperre für Potsdams Dias de Souza
Das Sportgericht des DFB belegt Thalia Dias de Souza vom 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren wegen Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall mit einer Sperre in Höhe von vier Pflichtspielen.

Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Mülheims Dinarvandi
Das DFB-Sportgericht hat Pooria Dinarvandi vom PCF Futsal Mülheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Futsal-Bundesligaspielen belegt.

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.