22.800 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Mit Beginn der 2. Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 11. August 2023 zündeten Braunschweiger Zuschauer 32 Bengalische Feuer und sechs Rauchtöpfe.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Mit Beginn der 2. Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 11. August 2023 zündeten Braunschweiger Zuschauer 32 Bengalische Feuer und sechs Rauchtöpfe.