DFB-Sportgericht
20.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Frankfurter Zuschauer in der 46. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 25. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Flummis, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt sieben Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

123.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Kiels Johansson
Das DFB-Sportgericht belegt Carl Johansson von Bundesliga-Absteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit 20.000 Euro Geldstrafe.