20.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt.

In der 60. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 26. Oktober 2019 wurden aus dem Schalker Zuschauerbereich mindestens 15 Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen.

Unmittelbar nach dem Anpfiff und in der 27. Minute des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 21. Dezember 2019 brannten Schalker Zuschauer jeweils ein Bengalisches Feuer ab. Zudem wurden in der 54. Minute mindestens drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt.

In der 60. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 26. Oktober 2019 wurden aus dem Schalker Zuschauerbereich mindestens 15 Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen.

Unmittelbar nach dem Anpfiff und in der 27. Minute des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 21. Dezember 2019 brannten Schalker Zuschauer jeweils ein Bengalisches Feuer ab. Zudem wurden in der 54. Minute mindestens drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.