60.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 60.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 29. Oktober 2019 in Völklingen wurden im Kölner Zuschauerbereich zehn Bengalische Feuer, fünf Blinker, ein Rauchtopf sowie vier Raketen gezündet. Zudem wurden in der 66. Minute drei Blinker abgebrannt.

Vor Anpfiff, in der 14. und 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 25. Oktober 2019 brannten Kölner Zuschauer insgesamt 29 pyrotechnische Gegenstände ab.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 60.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 29. Oktober 2019 in Völklingen wurden im Kölner Zuschauerbereich zehn Bengalische Feuer, fünf Blinker, ein Rauchtopf sowie vier Raketen gezündet. Zudem wurden in der 66. Minute drei Blinker abgebrannt.

Vor Anpfiff, in der 14. und 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 25. Oktober 2019 brannten Kölner Zuschauer insgesamt 29 pyrotechnische Gegenstände ab.