DFB-Sportgericht
2000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 20. Dezember 2023 entzündeten Frankfurter Zuschauer zwei Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des DFB belegt den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro.