2000 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit und nach dem Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den SC Paderborn 07 am 9. August 2015 wurden im Lübecker Zuschauerblock Bölller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit und nach dem Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den SC Paderborn 07 am 9. August 2015 wurden im Lübecker Zuschauerblock Bölller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.