17.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der Bundesligapartie bei Hannover 96 am 13. Januar 2018 wurden zwei Bengalische Fackeln im Mainzer Zuschauerblock gezündet. Darüber hinaus wurde vor und während der DFB-Pokalbegegnung bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar 2018 im Gästeblock mehrfach Pyrotechnik abgebrannt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der Bundesligapartie bei Hannover 96 am 13. Januar 2018 wurden zwei Bengalische Fackeln im Mainzer Zuschauerblock gezündet. Darüber hinaus wurde vor und während der DFB-Pokalbegegnung bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar 2018 im Gästeblock mehrfach Pyrotechnik abgebrannt.