35.000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Nach den unterschiedlichsten Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt sechs Meisterschaftsspielen der laufenden Saison hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Hansa Rostock in der mündlichen Einspruchsverhandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Bis zu 12.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere zur Verbesserung der Video- und Kameratechnik im Ostseestadion. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Bei der Vielzahl und Intensität der Störaktionen der Rostocker Zuschauer sowie der Vorbelastung des Vereins war die Verhängung einer spürbaren Sanktion zwingend erforderlich. Insbesondere das Abschießen von Leuchtraketen Richtung Spielfeld und der Vandalismus in fremden Stadien können unter keinen Umständen toleriert werden."

Ursprünglich war Rostock am 7. März 2018 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, wogegen der Klub Einspruch eingelegt hatte. Bis zum heutigen Datum hatten sich dann Vorkommnisse in weiteren vier Spielen hinzu addiert, welche nun direkt mitverhandelt wurden.

Betroffen waren die Drittligaspiele gegen Halle, Lotte, Münster, Bremen II, Zwickau und Osnabrück. Verurteilt wurden unter anderem der Einsatz von Pyrotechnik, Diebstahl, das Werfen von Gegenständen in den Innenraum und Vandalismus wie beispielsweise das Zerstören von Toiletten.

Der Verein hat dem heutigen Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den unterschiedlichsten Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt sechs Meisterschaftsspielen der laufenden Saison hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Hansa Rostock in der mündlichen Einspruchsverhandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Bis zu 12.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere zur Verbesserung der Video- und Kameratechnik im Ostseestadion. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Bei der Vielzahl und Intensität der Störaktionen der Rostocker Zuschauer sowie der Vorbelastung des Vereins war die Verhängung einer spürbaren Sanktion zwingend erforderlich. Insbesondere das Abschießen von Leuchtraketen Richtung Spielfeld und der Vandalismus in fremden Stadien können unter keinen Umständen toleriert werden."

Ursprünglich war Rostock am 7. März 2018 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, wogegen der Klub Einspruch eingelegt hatte. Bis zum heutigen Datum hatten sich dann Vorkommnisse in weiteren vier Spielen hinzu addiert, welche nun direkt mitverhandelt wurden.

Betroffen waren die Drittligaspiele gegen Halle, Lotte, Münster, Bremen II, Zwickau und Osnabrück. Verurteilt wurden unter anderem der Einsatz von Pyrotechnik, Diebstahl, das Werfen von Gegenständen in den Innenraum und Vandalismus wie beispielsweise das Zerstören von Toiletten.

Der Verein hat dem heutigen Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.