DFB-Sportgericht
15.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Regionalligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Beim Einlaufen der Mannschaften vor Beginn des DFB-Pokalspiels der Frauen gegen den Hamburger SV am 8. September 2023 zündeten St. Pauli-Anhänger 75 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

503.400 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das Sportgericht des DFB hat den Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 503.400 Euro belegt.

Ein Spiel Sperre für Lauterns Robinson
Das DFB-Sportgericht belegt Leon Robinson vom Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

10.000 Euro Geldstrafe für 1860 München
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro.