13.800 Euro Geldstrafe für den HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.800 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 11. August 2019 wurden im Hamburger Zuschauerbereich insgesamt 22 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde nach Spielende ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.800 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 11. August 2019 wurden im Hamburger Zuschauerbereich insgesamt 22 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde nach Spielende ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.