3700 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3700 Euro belegt.

In der 1., 3. und 5. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. Juli 2019 wurden aus dem Jenaer Zuschauerbereich Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste jeweils unterbrochen werden.

Kurz vor Beginn und in der 17. Minute des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 27. Juli 2019 wurde im Bereich der Jenaer Zuschauer jeweils mindestens ein Rauchtopf gezündet.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3700 Euro belegt.

In der 1., 3. und 5. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. Juli 2019 wurden aus dem Jenaer Zuschauerbereich Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste jeweils unterbrochen werden.

Kurz vor Beginn und in der 17. Minute des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 27. Juli 2019 wurde im Bereich der Jenaer Zuschauer jeweils mindestens ein Rauchtopf gezündet.