DFB-Sportgericht
115.600 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 115.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 38.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während und nach dem Bundesligaspiel beim VfB Stuttgart am 4. März 2023 brannten Münchner Anhänger mindestens 104 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem schossen sie in der 46. Minute zwei Raketen auf das Spielfeld, woraufhin die Partie für eine Minute unterbrochen werden musste.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

Bundesgericht verhandelt Dresden-Berufung am Dienstag
Das DFB-Bundesgericht verhandelt am kommenden Dienstag, 21. Juli 2026 (ab 12.30 Uhr), am DFB-Campus in Frankfurt am Main das Sportgerichtsverfahren SG Dynamo Dresden.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.