DFB-Sportgericht
11.200 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Verlaufe der des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 21. Januar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens zwei Bengalische Feuer und 30 Rauchkörper.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des DFB belegt den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro.