1050 Euro Geldstrafe für Bayern München II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Münchner die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus, denn dadurch wird die eigentliche Strafe in Höhe von 1400 Euro um 25 Prozent reduziert.

In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Würzburger Kickers am 22. Dezember 2019 wurden im Münchner Zuschauerbereich vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Münchner die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus, denn dadurch wird die eigentliche Strafe in Höhe von 1400 Euro um 25 Prozent reduziert.

In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Würzburger Kickers am 22. Dezember 2019 wurden im Münchner Zuschauerbereich vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.