12.450 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.450 Euro belegt. Dabei zahlt sich für den Verein die erfolgreiche Täterermittlung in einem der drei Fälle aus, denn dadurch wird die Teilstrafe von 1000 Euro für diesen Fall um 75 Prozent reduziert.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 22. November 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde. Darüber hinaus wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet. Nach Abpfiff überstiegen zudem fünf Jena-Anhänger die Barriere zum Innenraum, wurden ferner Becher in den Innenraum geworfen.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein in zwei der drei Fälle fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingereicht.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.450 Euro belegt. Dabei zahlt sich für den Verein die erfolgreiche Täterermittlung in einem der drei Fälle aus, denn dadurch wird die Teilstrafe von 1000 Euro für diesen Fall um 75 Prozent reduziert.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 22. November 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde. Darüber hinaus wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet. Nach Abpfiff überstiegen zudem fünf Jena-Anhänger die Barriere zum Innenraum, wurden ferner Becher in den Innenraum geworfen.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein in zwei der drei Fälle fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingereicht.