DFB-Sportgericht
104.250 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 34.750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Beim Einlaufen der Mannschaften zur Zweitligapartie gegen den Hamburger SV am 3. Dezember 2023 zündeten Anhänger des FC St. Pauli mindestens 19 Bengalische Feuer. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um knapp zwei Minuten. Des Weiteren brannten St. Pauli-Zuschauer im Verlauf der Partie insgesamt 150 weitere Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Hohe Geldstrafen für Union Berlin
Das Sportgericht des DFB belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 234.500 Euro.

39.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Burger
Das DFB-Sportgericht belegt Wouter Burger vom Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.