1000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 333 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 23. September 2023 wurde eine Flasche aus dem Bremer Zuschauerbereich in Richtung der Kölner Spieler geworfen. Getroffen wurde glücklicherweise niemand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 333 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 23. September 2023 wurde eine Flasche aus dem Bremer Zuschauerbereich in Richtung der Kölner Spieler geworfen. Getroffen wurde glücklicherweise niemand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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