DFB-Sportgericht
24.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

24.500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den vormaligen Dritt- und jetzigen Regionalligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Nach Abpfiff des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 3. Mai 2024 kletterten mehrere Duisburger Anhänger über den Zaun in den Innenraum, traten einige Banden um und liefen auf das Spielfeld. Hierbei wurden zwei Sitzschalen sowie das Bandensystem beschädigt.
Zudem öffneten Duisburger Anhänger in der 83. Minute des Drittligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 12. Mai 2024 ein Fluchttor zum Innenraum. Durch dieses Tor gelangten etwa 50 von ihnen in den Bereich zwischen Zaun und Bande und zündeten mindestens fünf Rauchkörper, die teilweise auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie wurde für insgesamt 64 Minuten unterbrochen. 18 beteiligte Personen konnten ermittelt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.