DFB-Sportgericht
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 50.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 16. August 2024 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 70 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien, aus denen Leuchtspur-Elemente und Raketen abgeschossen wurden. Ein Teil davon flog in Richtung Spielfeld. Die Partie musste aufgrund der starken Rauchentwicklung für ungefähr drei Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.