DFB-Sportgericht
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 50.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 16. August 2024 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 70 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien, aus denen Leuchtspur-Elemente und Raketen abgeschossen wurden. Ein Teil davon flog in Richtung Spielfeld. Die Partie musste aufgrund der starken Rauchentwicklung für ungefähr drei Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Al-Dakhil
Das DFB-Sportgericht belegt Ameen Al-Dakhil vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Potsdams Fischer
Das DFB-Sportgericht belegt Vanessa Fischer von Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Spielen der Frauen-Bundesliga.