DFB-Sportgericht
119.100 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 39.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Vor und während des DFB-Pokalspiels gegen Darmstadt 98 am 30. Oktober 2024 zündeten Dresdner Zuschauer neben 40 Blinkern mindestens 220 Bengalische Feuer und schossen aus zwei Feuerwerksbatterien zahlreiche pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung zweimal für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden aus dem Dresdner Zuschauerbereich in der Nachspielzeit ein Feuerzeug und ein Becher in den Innenraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.