DFB-Sportgericht
119.100 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 39.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Vor und während des DFB-Pokalspiels gegen Darmstadt 98 am 30. Oktober 2024 zündeten Dresdner Zuschauer neben 40 Blinkern mindestens 220 Bengalische Feuer und schossen aus zwei Feuerwerksbatterien zahlreiche pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung zweimal für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden aus dem Dresdner Zuschauerbereich in der Nachspielzeit ein Feuerzeug und ein Becher in den Innenraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

440.250 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Bundesligist Eintracht Frankfurt wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 440.250 Euro.

Ein Spiel Sperre für Verls Otto
Das DFB-Sportgericht belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Drittligaspiel.

98.325 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.325 Euro.