DFB-Sportgericht
119.100 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 39.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Vor und während des DFB-Pokalspiels gegen Darmstadt 98 am 30. Oktober 2024 zündeten Dresdner Zuschauer neben 40 Blinkern mindestens 220 Bengalische Feuer und schossen aus zwei Feuerwerksbatterien zahlreiche pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung zweimal für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden aus dem Dresdner Zuschauerbereich in der Nachspielzeit ein Feuerzeug und ein Becher in den Innenraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha
In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss seine Entscheidungen mitgeteilt.

Zwei Spiele Sperre für Warbeyens Kroon
Das DFB-Sportgericht belegt Mariken Kroon vom Frauen-Zweitligisten VfR SW Warbeyen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Fröde
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