
Nachhaltigkeit
Queer im Fußball
DFB-Engagement im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
Der DFB konzentriert sich im Themenfeld sexueller und geschlechtlicher Vielfalt insbesondere darauf, Menschen aus der LGBTIQ* Community zu stärken und ihre Teilhabe im Fußball zu fördern.
Der DFB fokussiert sein Engagement im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt dabei auf folgende Bereiche:
- Sichtbarkeit und Solidarität
- Im Amateurfußball: Inklusives Spielrecht für trans*, inter und nicht-binäre Spieler*innen
- Im Stadion: Gendersensibles Stadionerlebnis
- Gendergerechte und diskriminierungsarme Sprache
- Partner und Zusammenarbeit
Sichtbarkeit und Solidarität
Der DFB setzt sich für die Sichtbarkeit, Teilhabe und Gleichbehandlung queerer Menschen im Fußball ein. Auch durch öffentlich sichtbare Zeichen wird Vielfalt im Fußball unterstützt: Im Pride Month Juni wird am DFB-Campus die Progress-Pride-Flagge gehisst, und der DFB ist seit 2022 beim Christopher Street Day (CSD) in Frankfurt mit einem eigenen Wagen vertreten. Darüber hinaus besteht seit Dezember 2023 ein Netzwerk von queeren Mitarbeitenden und Unterstützer*innen, das den Austausch fördert, Perspektiven queerer Menschen sichtbar macht und die Weiterentwicklung einer diskriminierungssensiblen Verbandskultur unterstützt.
Auf diese Weise setzt der DFB ein Zeichen für Respekt, Wertschätzung und die Anerkennung vielfältiger Lebensrealitäten im Fußball.

Im Amateurfußball: : Inklusives Spielrecht für trans*, inter und nicht-binäre Spieler*innen (tin* Spielrecht)
Der DFB hat eine trans*-inklusive Spielrechtsregelung geschaffen, um Menschen aller Geschlechter die Teilnahme am Spielbetrieb zu ermöglichen.
Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen dürfen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität im Frauen- oder Männerbereich am Spielbetrieb teilnehmen. Die Regelung gilt in allen Amateurspielklassen der Regional- und Landesverbände und ist in § 10 Nr. 6 bis 8 der DFB-Spielordnung, § 7g der DFB-Jugendordnung sowie § 4 Nr. 3 der DFB-Futsal-Ordnung verankert. Diese Regelung steht im Einklang mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
Die tin*-Spielrechtsregelung besagt, dass Spieler*innen im Amateurbereich entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität entscheiden können, ob sie im Frauen- oder Männerbereich spielen.
Die Regelung dient der Inklusion von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Spieler*innen und betrifft konkret zwei Personengruppen:
- Transgeschlechtliche Menschen: Spieler*innen, bei denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmt. Das betrifft Personen, die sich in einer Transition (Geschlechtsangleichung) [CK1] befinden und gegebenenfalls von einem Frauen- in ein Männerteam oder umgekehrt wechseln möchten.
- Personen, die weder weiblich noch männlich als Geschlechtseintrag führen.
Für die Umsetzung und individuelle Begleitung stehen in den Landesverbänden Vertrauenspersonen für tin* Spielrecht zur Verfügung.
Die Regelung ist für alle Spielklassen der Regional- und Landesverbände verbindlich.
Alle Regional- und Landesverbände haben eine Vertrauensperson für das tin*-Spielrecht benannt. Diese ist die erste Ansprechperson und begleitet Spielerinnen während des gesamten Prozesses. Darüber hinaus informiert sie Vereine und das weitere Fußballumfeld über das tin-Spielrecht.
Die genaue Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung der Vertrauensperson ist in § 10 Nr. 8 der DFB-Spielordnung festgehalten.
Die Kontaktdaten der tin*-Vertrauenspersonen sind auf den jeweiligen Websites der Landesverbände sowie hier abrufbar.
Ein Wechsel kann jederzeit während der Transition erfolgen. Spätestens nach Abschluss der Transition muss dies dem zuständigen Landes- bzw. Regionalverband mitgeteilt werden. Die betroffene Person wird hierbei von der zuständigen Vertrauensperson begleitet. Anschließend wird die Spielberechtigung für die Mannschaft des Geschlechts erteilt, mit dem sich die Person identifiziert. Die ursprüngliche Spielberechtigung erlischt mit Erteilung der neuen Spielberechtigung.
Der DFB setzt sich für Vielfalt, Gleichbehandlung und die Teilhabe aller Menschen am Fußball ein. Die Förderung von Vielfalt sowie die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, sind ausdrücklich als Zweck des DFB in seiner Satzung verankert.
Mit dem tin*-Spielrecht wurden erstmals bundesweit klare Regelungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Spieler*innen geschaffen. Zuvor gab es keine eindeutigen Bestimmungen für Menschen mit einem nicht-binären Geschlechtseintrag oder für Personen in einer Transition. Das tin*-Spielrecht sorgt dafür, dass alle Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität am Spielbetrieb teilnehmen können und schafft für Spieler*innen, Vereine und Verbände verbindliche und transparente Regelungen. Insbesondere für Personen in einer Transition trägt die Regelung dazu bei, Unsicherheiten abzubauen und eine diskriminierungsfreie Teilhabe am Fußball zu ermöglichen.
Sportliche Leistungsfähigkeit wird von vielen individuellen Faktoren beeinflusst und lässt sich nicht allein am Geschlecht festmachen.
Die Integrität des Wettbewerbs bleibt gewahrt, da das tin*-Spielrecht klare und verbindliche Regelungen für den Amateurfußball schafft. Entscheidungen über die Spielberechtigung erfolgen nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der DFB-Spielordnung und unter Begleitung der zuständigen Vertrauensperson.
Zudem orientiert sich die Regelung an der geschlechtlichen Identität der betroffenen Person und enthält klare Vorgaben für den Wechsel der Spielberechtigung während und nach einer Transition. Dadurch werden sowohl die Teilhabe von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen als auch transparente und nachvollziehbare Abläufe für Vereine und Verbände sichergestellt.
Menschen sind in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens auf Medikamente angewiesen, so auch in der Phase einer Geschlechtsangleichung. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Die neue Regelung schließt deshalb eine Dopingrelevanz aus.
Betroffene von Gewalt und Diskriminierung wenden sich an die zuständige Vertrauensperson und/oder an die Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände.
Die Vertrauensperson wird vom zuständigen Landes- oder Regionalverband benannt und ist die zentrale Ansprechperson für Menschen, die das tin*-Spielrecht in Anspruch nehmen möchten. Sie begleitet betroffene Personen während des gesamten Verfahrens, berät zu den Möglichkeiten des Spielrechts und übernimmt die Abstimmung mit der Passstelle sowie dem Spielbetrieb.
Anträge und erforderliche Nachweise werden ausschließlich über die Vertrauensperson eingereicht. Sie stellt sicher, dass die notwendigen administrativen Schritte umgesetzt werden und die beantragte Spielberechtigung erteilt werden kann. Die Vertrauensperson bleibt dabei in engem Austausch mit der betroffenen Person und unterstützt sie bei Bedarf auch über die Erteilung der Spielberechtigung hinaus.
Der Schutz personenbezogener Daten hat dabei besondere Bedeutung. Informationen zur geschlechtlichen Identität, zu einer Transition oder zu einer möglichen Medikation werden vertraulich behandelt und nur verarbeitet, soweit dies für die Umsetzung des Spielrechts erforderlich ist. Besonders sensible Gesundheitsdaten werden nur in dem Umfang erfasst, den die DFB-Spielordnung vorsieht, und unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Darüber hinaus übernimmt die Vertrauensperson eine wichtige Aufklärungs- und Sensibilisierungsfunktion. Sie informiert Vereine, Mannschaften und weitere Akteurinnen im Fußball über das tin-Spielrecht und unterstützt dabei, Unsicherheiten abzubauen sowie einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang zu fördern. Hierfür arbeitet sie eng mit der Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle des jeweiligen Landesverbands zusammen oder ist Teil dieser Struktur.
Um eine fachkundige und sensible Begleitung sicherzustellen, nehmen alle Vertrauenspersonen an Schulungen teil, die regelmäßig von der DFB-Anlaufstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt angeboten werden.
Im Stadion: Gendersensibles Erlebnis
In einem Stadion kommen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Erfahrungen und Bedürfnissen zusammen. Damit sich alle sicher, respektiert und willkommen fühlen, braucht es Maßnahmen und Strukturen, die Vielfalt berücksichtigen und allen Menschen eine diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen.

Weitere Informationen
Sollte es zu Diskriminierungs- oder Gewaltvorfällen beim Stadionbesuch eines DFB-Spieles (A-Nationalmannschaften der Frauen und Männer, Pokalfinale) kommen, können Betroffene dieser Vorfälle unkompliziert vor Ort Hilfe erhalten. Darüber hinaus sollen Schutz- und Awarenesskonzepte das Risiko für Diskriminierungs- und Gewaltvorfälle reduzieren, allen Beteiligten Handlungssicherheit geben und Betroffenen weiterführende Unterstützung bieten.
Bei Länderspielen der deutschen Männer- und Frauen-Nationalmannschaft und bei den Spielen des DFB-Pokalwettbewerbs mindestens eine All Gender Toilette ohne geschlechtliche Zuordnung bereitgestellt. Genderneutrale Toiletten ermöglichen allen Stadionbesucher*innen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität, die diskriminierungsfreie Nutzung sanitärer Einrichtungen. Gleichzeitig erleichtern sie Familien, Eltern mit Kindern sowie Begleitpersonen von Menschen mit Assistenzbedarf die gemeinsame Nutzung von Toiletten und tragen so zu einem barrierearmen und inklusiven Stadionerlebnis bei.
Genderneutrale Einlasskontrollen ermöglichen Stadionbesucher*innen, selbst zu entscheiden, von welcher Ordnerin oder welchem Ordner sie kontrolliert werden möchten. Dies stärkt das Sicherheits- und Wohlbefinden insbesondere von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen und erleichtert zugleich die Einlasssituation für Personen, die sich in Begleitung von Kindern, Angehörigen oder Menschen mit Assistenzbedarf befinden.
Zusätzlich finden Briefings für Ordner*innen durch DFB-Mitarbeiter*innen zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt statt.
Gendergerechte und diskriminierungsarme Sprache im Fußball
Sprache hat das Potenzial, Denkweisen und Werte unserer Gesellschaft zu beeinflussen. Der DFB nutzt daher eine inklusive und gendersensible Sprache, um Werte wie Respekt sowie Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt zu stärken.
Mit der Online-Plattform SprachKick steht erstmals eine praktische Hilfe für diskriminierungssensible Sprache im Fußball bereit. SprachKick ist ein gemeinsames Projekt des DFB, der Aktion Mensch und der Fachberatungsstelle KickIn! mit Unterstützung der Bundesliga.
Die Webseite soll für diskriminierende Sprache sensibilisieren und dazu befähigen, diese fortan zu umgehen. Eines der zentralen Elemente der Plattform bildet die Rubrik “Wie sage ich’s besser?”. Dort werden Beispiele diskriminierender und damit zu vermeidender Begriffe dokumentiert, die Zitaten aus diversen Stadien und dem Vereinsleben im Fußball entstammen, und um diskriminierungssensible Alternativ-Formulierungen ergänzt.
Glossar: Queer im Fußball – wovon sprechen wir?
Die gesellschaftliche Debatte um die Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt hat sich in den vergangenen Jahren stark ausdifferenziert: Sie umfasst mittlerweile eine ganze Reihe an Begriffen. Für die Arbeit des DFB im Bereich gesellschaftlicher Verantwortung sind hier vor allem folgende Begriffe von zentraler Bedeutung.
LSBTIQ* oder LGBTIQ* ist eine Abkürzung und bezeichnet Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten, beispielsweise lesbische (L), schwule (S oder G für gay), bisexuelle (B), trans- (T), intergeschlechtliche (I) und queere Personen (Q). Der Begriff steht für Vielfalt und wird häufig genutzt, um Sichtbarkeit, Respekt und Gleichbehandlung aller Menschen zu fördern.
Homosexualität bezeichnet das sexuelle Begehren oder sexuelle Handlungen zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen, meist zwei Männern oder zwei Frauen.
Transgeschlechtlichkeit bezeichnet eine unvollständige bzw. die nicht-Identifikation eines Menschen mit dem ihm nach Geschlechtsmerkmalen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht ("gefühlt im falschen Körper"). Es handelt sich nicht um eine Form der Sexualität. „Transsexualität“ ist ein veralteter Begriff.
Wenn eine Person z.B. biologisch mit einem Penis geboren und sozial als Junge bzw. Mann sozialisiert wird, sich aber als Mädchen bzw. Frau empfindet, dann möchte sie u.U. ihr Geschlecht biologisch und/oder sozial angleichen, d.h. mit oder ohne hormonelle und/oder operative Eingriffe als Frau leben und so wahrgenommen werden. Diesen Prozess der Geschlechtsangleichung nennt man Transition, im Beispiel von "M to F" (Mann zu Frau). Es handelt sich im Bespiel um eine Transfrau. Transitionen können auch zu "Divers" stattfinden.
Intergeschlechtlichkeit bezeichnet Menschen, deren körperliche Merkmale (insbesondere der Genitalien), der Chromosomen oder Hormonproduktion sich nicht eindeutig der gesellschaftlichen Norm von "männlich" oder "weiblich" zuordnen lassen. Über viele Jahrzehnte wurde dies gewaltsam operativ behandelt. Seit 2019 können intergeschlechtliche Kinder als "divers", "weiblich" oder "männlich" oder ohne Geschlechtsangabe in das Geburtenregister eingetragen werden.
Nicht-binäre Geschlechtsidentität beschreibt Menschen, die sich weder ausschließlich als männlich noch als weiblich identifizieren. Sie verstehen sich als außerhalb der traditionellen, binären Geschlechtsordnung. Nicht-binäre Personen können sich als eine Mischung aus beiden Geschlechtern, als weder noch, oder als etwas ganz anderes erleben. Begriffe wie genderqueer, agender (geschlechtslos), genderfluid (fließende Geschlechtsidentität) und bigender (zwei Geschlechter) sind Beispiele für nicht-binäre Identitäten. Geschlechtsidentität basiert auf dem inneren Empfinden eines Menschen und nicht auf biologischen Merkmalen.
Divers ist der Begriff, den sich intergeschlechtliche Menschen bzw. "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung", so der Wortlaut des Personenstandsgesetzes, seit Dezember 2018 im Personenstandsregister eintragen lassen können. Auch trans* Personen oder nicht-binäre Personen können "divers" als Geschlechtseintrag wählen oder den Geschlechtseintrag ganz streichen.
Eine Transition bezeichnet die individuellen psychologischen, sozialen und körperlichen schrittweisen Anpassungen einer Person an die tatsächlich erlebte Geschlechtsidentität. Zu den sozialen Schritten können beispielsweise ein neues optisches Erscheinungsbild, so wie die Verwendung eines neuen Vornamens zählen oder die juristische Anpassung des Geschlechtseintrags.
Dieser Prozess, die Transition, ist sehr individuell und kann in Dauer, Art, Anzahl und Reihenfolge der Schritte stark variieren. Manche Menschen wählen medizinische Maßnahmen wie Hormonbehandlungen oder Operationen, für andere stehen soziale oder rechtliche Aspekte im Vordergrund, wie die Anpassung des Geschlechtseintrages im Personenstand. Einen finalen bzw. fixen Zeitpunkt als Abschluss der Transition gibt es daher nicht und kann durch Außenstehende nicht festgelegt werden, sondern nur von der Person selbst.

Alle Menschen hinter o.g. Begriffen haben gemein, dass sie von der traditionellen, heterosexuellen männlich-weiblich Norm abweichen und entsprechende Diskriminierung erleiden. Viele der Betroffenen Personen zählen sich zu LGBTIQ* oder Queeren Community.
Partner und Zusammenarbeit
Im Jahr 2021 wurde die PG Queer gegründet. Der Expert*innengruppe gehören Vertreter*innen der queeren Community der Landesverbände und Vertreter*innen des LSVD+ an. Die Gruppe hat eine beratende Funktion mit dem Ziel das DFB-Engagement des DFB im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt weiterzuentwickeln.
LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V.: https://www.lsvd.de/de/home
Deutscher Fußball-Bund: Spot „Bund für Vielfalt“ https://dfb.scoopa.com/directlink/d2bf62b27b8ea2de8bd8cc1709614828b151dae9
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz und ausführlicheres Glossar. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/sexuelle-und-geschlechtliche-vielfalt
Queer Lexikon: https://queer-lexikon.net/
Sporthochschule Köln – Outsport Studie (2019): OUTSPORT-RESEARCH-Report-EU-Relevance-of-SOGI-in-Sport-in-Europe.pdf
Fan! GmbH und SID (2022): Homofeindlichkeit im Fußball – Eine Studie aus Perspektive der Fans. fanq-studie-homofeindlichkeit-im-fussball-endversion.pdf
Treibhaus Kollektiv für bpb.de: ‚“Wie schnell darf ich eigentlich rennen?“ – Wie es ist, als Transfrau Fußball zu spielen‘ (2021). https://www.bpb.de/mediathek/fluter-videos/523846/wie-schnell-darf-ich-eigentlich-rennen-wie-es-ist-als-transfrau-fussball-zu-spielen/



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