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Teilnahmebedingungen Fan Club Nationalmannschaft

Teilnahmebedingungen Fan Club Nationalmannschaft

Der Deutsche Fußball-Bund e.V. hat das Projekt "Fan Club Nationalmannschaft" ins Leben gerufen. Ziele des Projekts sind die Förderung der Fankultur und die Verbesserung der Atmosphäre und der Sicherheit im Stadion, sowie im Umfeld der Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaften. Fans der Nationalmannschaften können sich bei der DFB GmbH & Co. KG (DFB) als teilnehmende Person des Fan Club Nationalmannschaft anmelden. Sie erhalten eine Fan-Karte, die zur Inanspruchnahme verschiedener vom DFB jeweils festgelegter Leistungen berechtigt. Der DFB erwartet, dass diese Fans durch ihr Auftreten und ihr Verhalten das Erscheinungsbild der deutschen Fußball-Nationalmannschaften und des DFB positiv beeinflussen und gegen Diskriminierung, Rassismus und Gewalt sowie für Toleranz und Fairness eintreten.

Für das Verhältnis zwischen dem DFB und den teilnehmenden Personen des Fan Club Nationalmannschaft gelten die nachstehenden Regelungen. Durch die Anmeldung zum Fan Club Nationalmannschaft erkennt die jeweilige teilnehmende Person die Geltung dieser Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

I. Anmeldung, Teilnahme und Vertragspartner

  1. Teilnehmende Personen des Fan Club Nationalmannschaft können nur natürliche Personen werden. Vertragspartner ist die DFB GmbH & Co. KG (DFB).
  2. Teilnehmende Personen des Fan Club Nationalmannschaft müssen voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß vertreten sein. Verfahren und Voraussetzungen für die Teilnahme werden nach billigem Ermessen vom DFB festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Personen, gegen die zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Stadionverbot durch den DFB, den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder durch einen dem DFB angeschlossenen Verein ausgesprochen ist, sind von der Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft ausgeschlossen. Der DFB darf die von Antragsteller*innen gemachten persönlichen Angaben mittels Vorlage geeigneter Unterlagen, wie insbesondere Personalausweis, Meldebescheinigung usw. überprüfen.
  3. Eine Teilnahme ist nur über eine Online-Anmeldung auf der Homepage des DFB unter dfb.de möglich. Die Mitgliedschaft beginnt automatisch rückwirkend zum ersten Kalendertag des Monats, in dem die Teilnahme bestätigt wurde. Der DFB wird die Teilnahme unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen.
  4. Durch die Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft wird kein Recht zur Mitgliedschaft im DFB oder in den ihm angehörenden Verbänden und Vereinen begründet.
  5. Die teilnehmende Person hat dem DFB oder dem Fan-Club-Service unverzüglich eine Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung schriftlich mitzuteilen. Versäumt die teilnehmende Person schuldhaft eine Mitteilung, ist der DFB nach fruchtloser Mahnung berechtigt, die zur Leistungserbringung notwendigen Auskünfte einzuholen. Die teilnehmende Person hat dem DFB die hierdurch entstehenden Aufwendungen vollständig zu erstatten. Dies gilt insbesondere für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nennung einer nicht korrekten Bankverbindung – z. B. einer falschen IBAN oder BIC – entstehen.
  6. Die eigene Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  7. Die Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft endet durch Tod oder durch ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Mit der Beendigung der Teilnahme erlöschen sämtliche mit der Teilnahme verbundene Anrechte gegenüber dem Fan Club Nationalmannschaft.

II. Jahresbeitrag (“Mitgliedsbeitrag”)

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- € pro Jahr für Erwachsene und 10,- € pro Jahr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
  2. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt mittels der von der teilnehmenden Person ausgewählten Zahlungsart und erfolgt zu Beginn der Teilnahme am selbigen Tag und in Folgejahren jeweils am ersten Tag des Eintrittsmonats.
  3. Der DFB kann den Beitrag nach Maßgabe der Ziff. X. Nr. 2 dieser Bestimmungen anpassen.
  4. Die Aufrechnung gegen den Mitgliedsbeitrag ist nur mit unstreitigen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

III. Leistungen für Teilnehmer des Fan Club Nationalmannschaft

  1. Die teilnehmende Person ist zur Inanspruchnahme der jeweils im Internet (z. B. www.fanclub.dfb.de oder weiteren Online-Medien) bekannt gegebenen Leistungen berechtigt. Als Teil der Leistungen des Fan Clubs erhalten alle teilnehmenden Personen E-Mails des Fan Clubs an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit exklusiven Hinweisen auf Ticketvorverkäufe, Events sowie mit allgemeinen Informationen rund um den Fan Club und die Nationalmannschaften des DFB.
  2. Die Leistungen können nur von der teilnehmenden Person persönlich und nur dann angefordert werden, wenn der Mitgliedsbeitrag (vgl. Ziff. II.) vollständig bezahlt ist.
  3. Die entgeltliche Weitergabe der angeforderten Leistung an Dritte ist unzulässig (vgl. Ziff. VI. Nr. 2 und Nr. 3), es sei denn, der DFB hat bei der Bekanntgabe der Leistung Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z. B. Erwerb von mehreren Eintrittskarten durch eine teilnehmende Person).
  4. Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, teilt der DFB dies mit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen den DFB hergeleitet werden. Im Übrigen gilt Ziff. X. dieser Teilnahmebedingungen.
  5. Der DFB kann für die einzelnen Leistungen Sonderbedingungen erlassen, die zusammen mit der betreffenden Leistung bekannt gegeben werden. Die Sonderbedingungen können insbesondere Kontingentierungen, Befristungen oder sonstige Einschränkungen beinhalten. Darüber hinaus kann der DFB den teilnehmenden Personen des Fan Club Nationalmannschaft Vorteilssysteme, wie beispielsweise ein Bonussystem zur bevorzugten Ticketvergabe, bieten. Die Regeln und die Anwendung eines solchen Vorteilssystems werden separat auf der Webseite des Fan Clubs Nationalmannschaft veröffentlicht. Der DFB behält sich das Recht vor, die Regeln und die Anwendung eines Vorteilssystems jederzeit zu ändern.
  6. Der DFB bietet den teilnehmenden Personen eigene Leistungen an und vermittelt auch fremde Leistungen bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder Leistungen. Bei fremden Leistungen kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen der teilnehmenden Person und dem*der Dritten zustande. Die teilnehmende Person wird schon bei dem Angebot über die Identität der*des Anbieters*in der Leistung informiert. Der DFB haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Leistung des*der Dritten oder für durch diese verursachte Schäden. Für die Haftung für eigene Leistungen des DFB gilt Ziff. VIII. dieser Teilnahmebedingungen.
  7. Gestohlene oder sonst verlorene Leistungen (insbesondere Tickets) werden nicht ersetzt.

IV. Dauer und Kündigung der Teilnahme

Die Teilnahme im Fan Club Nationalmannschaft erfolgt jeweils grundsätzlich für 12 Monate, wobei die Teilnahme rückwirkend zum ersten Kalendertag des Monats beginnt, in dem die Teilnahme bestätigt wurde. Die Teilnahme verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer der beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wird.

Die Kündigung der Teilnahme im Fan Club Nationalmannschaft kann unter https://fans.dfb.de/meine_mitgliedschaft oder über das DFB.de-Kontaktformular erfolgen.

Teilnahmen von Kindern unter 13 Jahren (“Paule Kids-Mitgliedschaft") enden automatisch mit Ablauf des Monats, in dem die teilnehmende Person das 13. Lebensjahr vollendet. Für einen möglichen Übergang in eine “Jugend-Mitgliedschaft” wird der Vertragspartner rechtzeitig durch den DFB informiert. 

Teilnahmen von Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren („Jugend-Mitgliedschaft“) enden automatisch mit Ablauf des Monats, in dem die teilnehmende Person das 18. Lebensjahr vollendet. Für einen möglichen Übergang in eine „Erwachsenen-Mitgliedschaft“ wird die teilnehmende Person rechtzeitig durch den DFB informiert.

1. Den Parteien steht zudem das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen fort.
Ein wichtiger Grund liegt für den Fan Club Nationalmannschaft insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • schwerwiegender Verstoß der teilnehmenden Person gegen diese Teilnahmebedingungen, die Website-Nutzungsbedingungen und die Community-Nutzungsbedingungen
  • wiederholter oder anhaltender Zahlungsrückstand fälliger Beiträge
  • gröbliche Schädigung des Ansehens des DFB oder des Fan Club Nationalmannschaft
  • Missbrauch oder Manipulation der Teilnahme im Fan Club Nationalmannschaft für persönliche oder kommerzielle Zwecke
  • Beteiligung an illegalen Aktivitäten oder strafbaren Handlungen
  • wesentliche Falschangaben der teilnehmenden Person
  • Außer in den Fällen von §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Einer solchen Abmahnung bedarf es insbesondere in folgenden Fällen nicht: 
  • Die teilnehmende Person wird durch rassistische, diskriminierende, volksverhetzende Äußerungen jeder Art oder entsprechendes Auftreten auffällig. Dies gilt insbesondere auch bei entsprechenden Beiträgen der teilnehmenden Person in der Community des Fan Clubs Nationalmannschaft.
  • Die teilnehmende Person veräußert über den Fan Club Nationalmannschaft erhaltene Eintrittskarten zu einem höheren Preis, als er selbst inklusive etwaiger Vorverkaufs- oder Versandgebühren an den DFB bezahlt hat, an Dritte. Hiervon umfasst sind insbesondere Verkäufe zu einem erhöhten Entgelt auf Online-Plattformen (eBay, viagogo etc.).
  • Die teilnehmende Person veräußert über den Fan Club Nationalmannschaft erhaltene Eintrittskarten für ein Auswärtsspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft an Nichtmitglieder des Fan Clubs Nationalmannschaft.
  • Gegen die teilnehmende Person wurde ein Stadionverbot ausgesprochen.
  • Die teilnehmende Person wird durch illegale Aktivitäten oder strafbare Handlungen auffällig.

2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann die teilnehmende Person von einer erneuten Mitgliedschaft am Fan Club Nationalmannschaft ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Dauer des Ausschlusses sind insbesondere, der Wegfall des Ausschlussgrundes, die Schwere des Verstoßes und dessen Folgen sowie etwaige Erkenntnisse über die Einsicht der teilnehmenden Person und seine Reue als auch etwaige Erkenntnisse über vorherige Verfehlungen der teilnehmenden Person zu berücksichtigen.

V. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Widerrufsrecht erlischt, sobald eine Leistung aus dem Portfolio des Fan Club Nationalmannschaft beansprucht wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung

VI. Vertrags- / Ansprechpartner

Vertragspartner ist die DFB GmbH & Co. KG. Ansprechpartner ist die DFB GmbH & Co. KG, „Fan Club Nationalmannschaft“, Kennedyallee 274, 60528 Frankfurt am Main.

VII. Partnerschaft mit Dritten

Der DFB kann bei der Umsetzung des Projektes Fan Club Nationalmannschaft Partnerschaften mit Dritten eingehen und diesen insbesondere das Recht einräumen, sich offiziell als "Partner*in", "Förder*in", "Unterstützer*in" o. ä. des Fan Club Nationalmannschaft zu bezeichnen.

VIII. Haftung

  1. Der DFB haftet dem Grunde nach für Schäden der teilnehmenden Person,

    • die der DFB oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
    • die durch die Verletzung einer Pflicht durch den DFB oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind;
    • die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung des DFB oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen;
    • wenn bei Kauf- oder Werkverträgen vom DFB eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder
    • die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzes resultieren.

  2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der DFB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  3. In anderen als den genannten Fällen ist die Haftung des DFB - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.

IX. Datenverarbeitung / Datenschutz

Der DFB verarbeitet die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person unter Einhaltung des anwendbaren Rechts. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

X. Änderung der vorliegenden Bedingungen / Beitragsanpassung

  1. Der DFB behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben erforderlich ist oder soweit ausschließlich neue, zusätzliche Leistungen eingeführt werden, die für die teilnehmende Person vorteilhaft ist und keine bestehenden Leistungen einschränken. Über solche Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als abgelehnt. In diesem Fall bleibt das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Das Recht zur Kündigung bleibt davon unberührt.
  2. Der DFB kann eine zumutbare Anpassung des Mitgliedsbeitrags nur vornehmen, wenn sich die dem DFB entstandenen Kosten für die Durchführung der vereinbarten Leistungen für den Fan Club Nationalmannschaft verändern und eine solche Veränderung für den DFB nicht vorhersehbar war. Eine Preissenkung erfolgt entsprechend bei Kostensenkungen. Die Preisänderung erfolgt unter Wahrung des billigen Ermessens und wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
  3. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden der teilnehmenden Person per E-Mail oder Brief unter Hinweis auf die Änderungen mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.fanclub.dfb.de) bekannt gegeben. Zugleich wird der teilnehmenden Person eine Frist von einem Monat seit Bekanntgabe gesetzt, in welcher dieser*m die Möglichkeit eingeräumt wird, den geänderten Teilnahmebedingungen zu widersprechen. Lässt die teilnehmende Person diese Frist ohne Widerspruchverstreichen, gilt sein*ihr Schweigen als Zustimmung, wenn der DFB ihn bei der Bekanntgabe auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen hat.

XI. Auflösung

Durch die Teilnahme erwirbt die teilnehmende Person keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Fan Clubs Nationalmannschaft. Der DFB kann das Projekt Fan Club Nationalmannschaft jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres oder bei berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.

XII. Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Frankfurt am Main. Ist die teilnehmende Person Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Frankfurt am Main vereinbart.

XIII. Schlussklausel

Durch die Anmeldung zum Fan Club Nationalmannschaft erkennt die teilnehmende Person die Geltung dieser Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand: 01.10.2025