DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
99 BEGRÜNDUNG: Die Verlängerung der Wechselperiode I liegt darin begründet, dass ver- gleichsweise viele aktive Futsal-Spieler Studenten sind, welche vor dem 31.08. häufig noch keine Zusagen ihrer Universitäten für den Zeitraum der kommenden Spielzeit haben. Um dieser Zielgruppe gerecht zu werden, soll die Wechselperiode I verlängert werden. Aufgrund des späteren Beginns der Spielzeit im Futsal ist kein Nachteil für die Vereine zu erwarten. Zudem hat sich in vielen Regional- und Landesverbänden die Futsal- Spielzeit mittlerweile in der Weise ausgedehnt, dass eine Verkürzung der Wartefrist auf sechs Monate (analog dem Feldfußball) wieder vertretbar ist. Die derzeitige Wartefrist von neun Monaten resultierte aus den kurzen Spielzeiten, welche zunächst nur von Oktober bis Februar angedauert hatten. Die Bestimmungen für die neu einzuführende Futsal-Bundesliga bestehen im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen: den Regelungen zum Spielbetrieb in dem ausgearbeiteten Modus, den Regelungen zum Zulassungsverfahren der Vereine für die Futsal-Bundesliga und den Regelungen bezüglich Marketing- und TV-Rechten. Insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen wurden mit Vereinsvertretern diskutiert und stellen für alle Beteiligten eine sachgerechte Lösung dar. Mit den vor- liegenden Bestimmungen soll eine zuverlässige und professionelle Durchführung der Liga gewährleistet werden, ohne zugleich die Vereine in der Anfangszeit der neuen Liga zu überfordern.
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