DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

93 6. Die Zulassungsunterlagen bestehen aus: a) Der Bewerbung in Form - einer rechtsverbindlichen schriftlichen Erklärung des Vereins, in der die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen versichert wird, - der Verpflichtung zur Teilnahme an allen Pflichtspielen der betreffenden Saison, - der Verpflichtung, alle sich aus der Zulassung für die Futsal-Bundesliga ergebenden Bedingungen und Auflagen zu erfüllen, - sowie einer Verpflichtung zur Einhaltung der DFB-Satzung, der DFB-Ordnungen sowie der einschlägigen Richtlinien, insbesondere der Durchführungsbestimmungen zur DFB- Futsal-Ordnung und zur DFB-Spielordnung sowie den DFB-Anti-Doping-Richtlinien; b) dem Nachweis über die Möglichkeit, die Meisterschaftsspiele in einer geeigneten Spielstätte gemäß § 53 Nr. 3. a) austragen zu können, c) den Nachweis über die Einzahlung der Zulassungsgebühr gemäß § 53 Nr. 3. e), d) der Vorlage eines Finanzplanes, e) dem Nachweis über die Verpflichtung eines Trainers mit der notwendigen Lizenz gemäß § 53 Nr. 3. b), f) demNachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Durchführung des Spielbetriebs der Futsal-Bundesliga gemäß § 53 Nr. 3. c), g) dem Nachweis von Einnahmen aus Sponsoren-/Werbe- verträgen ab einer Höhe von € 10.000,00 durch Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen sowie der rechtsverbind- lichen Erklärung, entsprechende während der Spielzeit geschlossene Verträge der DFB-Zentralverwaltung unverzüg- lich vorzulegen, h) der schriftlichen rechtsverbindlichen Erklärung, die Voraus- setzungen des § 53 Nr. 5. in der kommenden Spielzeit zu erfüllen und die namentliche Nennung der Personen bis zum 30.6.t vorzunehmen, i) der rechtsverbindlichen Erklärung nach § 53 Nr. 4. c).

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