DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

91 a) Spielstätten Die Vereine müssen eine Hauptspielstätte benennen und eine schriftliche Bestätigung des Hallenbetreibers vorweisen, dass die Hauptspielstätte für den Spielbetrieb der Futsal-Bundes- liga uneingeschränkt zur Verfügung steht. Die Hauptspielstätte muss sich am Sitz des Bewerbers oder maximal in einem Umkreis von 50 Kilometer befinden. Die Hauptspielstätte muss über ein Spielfeld gemäß den FIFA-Futsal-Regeln verfügen und mindestens eine lichte Hallenhöhe von 8 m besitzen. Die Sportstätte muss außerdem - über eine ausreichende Anzahl von Umkleideräumen mit getrennten Duschen und Toiletten für Spieler und Schieds- richter sowie über eine ausreichende Anzahl von Toiletten- anlagen für Zuschauer, - über eine Tribüne mit mindestens 201 Sitzplätzen, - über eine Anzeigetafel mit mindestens einer Spieluhr und Spielstandanzeige, die von der Haupttribünenseite und den Auswechselbänken einsehbar ist, - über einen Tisch und Stühle für den dritten Offiziellen und den Zeitnehmer, - über zwei Auswechselbänke mit 14 Plätzen, - über eine ausreichende Anzahl von Medienarbeitsplätzen, - über einen Dopingkontrollraum und - über einen Sanitätsraum verfügen. Für Spiele mit Fernsehberichterstattung kann der DFB-Spiel- ausschuss zusätzliche Voraussetzungen festlegen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Fernsehübertragung notwen- dig ist. In diesem Fall ist ein Wechsel in eine dafür geeignete Sportstätte zulässig. Für den Fall, dass die Hauptspielstätte nicht zur Verfügung steht, ist es Aufgabe des Heimvereins, eine Ersatzspielstätte zu benennen. b) Trainer-Lizenz Futsal-Bundesliga-Mannschaften müssen von Fußball- Lehrern, A-Lizenz-Trainern oder Futsal-B-Lizenz-Trainern mit gültiger Lizenz trainiert werden. Aufsteiger in die Futsal- Bundesliga können von einem Trainer, der mit der Mann- schaft aufgestiegen ist, für eine Spielzeit weitertrainiert werden.

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