DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

89 5. Ein Zulassungsentzug oder eine Zulassungsverweigerung eines Vereins einer Regionalliga bzw. des Zweitletzten der Futsal- Bundesliga nach Beginn der Relegationsrunde oder die Rückgabe einer Zulassung vor demersten Spieltag berührt die Berechtigung der nach der sportlichen Abschlusstabelle für die Relegations- runde qualifizierten Teilnehmer nicht. Wird einem Sieger der Relegationsrunde die Zulassung für die kommende Spielzeit nicht erteilt, eine bereits erteilte Zulassung vor dem ersten Spieltag entzogen oder gibt er eine bereits erteilte Zulassung vor dem ersten Spieltag zurück, so geht die Teilnahmeberechtigung für die Futsal-Bundesliga auf den Zweit- platzierten der jeweiligen Relegationsgruppe über, soweit dieser Verein die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Trifft einer der in Satz 2 genannten Fälle auch auf den Zweitplatzierten der jeweiligen Relegationsgruppe zu, so geht die Teilnahme- berechtigung für die Futsal-Bundesliga auf den Drittplatzierten der jeweiligen Relegationsgruppe über. Trifft einer der in Satz 2 genannten Fälle auch auf den Drittplatzierten zu, so entscheidet der DFB-Spielausschuss, wer aus der bzw. in die Futsal-Bundesliga ab- bzw. aufsteigt. § 52 Verwaltung 1. Der DFB-Spielausschuss ist zuständig a) für die Erteilung der Zulassung zur Futsal-Bundesliga und das Zulassungsverfahren; er kann für das Zulassungsverfahren einen Zulassungsausschuss einsetzen, b) für den Entzug der Zulassung und den Ausschluss aus der Futsal-Bundesliga, c) für die Überwachung der Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Zulassung zur Futsal-Bundesliga, d) für die Erteilung von Auflagen und Bedingungen, e) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, f) für die Entscheidungen über den Auf- und Abstieg.

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