DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

77 Antrag Nr. 34 Antrag Nr.: 34 BETREFF: § 60 DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 60 Abs. 3 DFB-Satzung zu ändern: § 60 Inkrafttreten Die Neufassung dieser Satzung wurde vom außerordentlichen Bundestag in Mainz am 30. September 2000 beschlossen und ist mit Eintragung in das Vereinsregister zum nächsten ordentlichen Bundestag 2001 in Kraft getreten. Änderungen und Ergänzungen werden in den Offiziellen Mitteilungen des DFB veröffentlicht und mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Die derzeit gültige Fassung berücksichtigt die Beschlüsse des ordentlichen DFB-Bundestags vom 4. November 2016 27. September 2019 . BEGRÜNDUNG: Die Änderung ist redaktioneller Natur und aktualisiert das Datum des DFB- Bundestages.

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