DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
68 Mitgliedsverbände bei spieltechnischen Fragen des Lizenz- und Amateurfußballs; e) Förderung und Entwicklung der 3. Liga und des DFB-Vereinspokals; f) Spielleitung der 3. Liga und des DFB-Vereinspokals (wobei der je- weilige Spielleiter kein Vertreter der amWettbewerb teilnehmen- den Klubs sein darf) ; g) Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Spielleiters und des Schiedsrichter-Ansetzers; h) Erteilung und Entziehung der Zulassung zur 3. Liga sowie Überprü- fung und Überwachung nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens; i) Festlegung von Beiträgen und Spielabgaben in der 3. Liga; j) Einberufung und Leitung der Versammlungen der Vereine und Ka- pitalgesellschaften der 3. Liga, mindestens zweimal jährlich; k i ) Futsal als Wettkampfsport. 3. Der Spielausschuss und der Ausschuss für Beachsoccer, Freizeit- und Breitensport koordinieren ihre fachlichen Aufgaben. Einmal jährlich soll eine gemeinsame Sitzung stattfinden. BEGRÜNDUNG: Der Antrag ist ein Folgeantrag zur Einführung des neuen DFB-Ausschusses 3. Liga in § 51 DFB-Satzung. Aufgrund der auf den Ausschuss 3. Liga über- gehenden Kompetenzen sind in § 48 DFB-Satzung entsprechende Anpas- sungen erforderlich. Darüber hinaus ist die Vertretung im DFB-Spielaus- schuss neu zu regeln. Zudem wird § 48 Nr. 3. DFB-Satzung gestrichen. Eine gemeinsame Tagung wird wegen der individuellen Ausprägung der unterschiedlichen Wettbe- werbe nicht mehr für notwendig erachtet.
RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=