DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

53 Antrag Nr.: 17 BETREFF: § 6 Nr. 3. DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 6 Nr. 3. DFB-Satzung zu ändern: § 6 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen [Nrn. 1. – 2. unverändert] 3. Der DFB kann auf Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums und entsprechender Vereinbarungen die Ausübung seiner Rechte und die Wahrnehmung einzelner Aufgaben mit der Möglichkeit des Wider- rufs ganz oder teilweise auf einen Mitgliedsverband oder auf mehrere Verbände übertragen durch Dritte, insbesondere durch Mitgliedsver- bände oder Tochtergesellschaften, wahrnehmen lassen. [Nrn. 4. – 6. unverändert] BEGRÜNDUNG: Mit der Ergänzung wird klargestellt, dass der DFB im Rahmen seiner Zustän- digkeit die aus der Wahrnehmung seiner Satzungszwecke (§ 4 DFB-Sat- zung) resultierenden Rechte und Aufgaben auf Mitgliedsverbände und - neu - auch auf eine Tochtergesellschaft übertragen kann. So werden bei- spielsweise im Rahmen der Strukturreform weitere Rechte des DFB e.V. an die DFB GmbH verpachtet, die diese Rechte sodann wahrnimmt und aus- übt. Antrag Nr. 17

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