DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

52 Antrag Nr.: 16 BETREFF: § 6 Nr. 1. j) DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium, DFB-Spielausschuss ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 6 Nr. 1. i) zu ändern und neu § 6 Nr. 1. j) DFB- Satzung zu ergänzen: § 6 Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen 1. Der DFB regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe. Er erlässt zu diesem Zweck insbesondere folgende Ordnungen: [Buchstaben a) – i) unverändert] i) einen Ethik-Kodex ., j) eine Futsal-Ordnung. [Nrn. 2. – 6. unverändert] BEGRÜNDUNG: In einigen Landesverbänden wird bereits seit über zehn Jahren ein gere- gelter Futsal-Spielbetrieb angeboten. Dieser hat sich von teilweise klei- nen Hobbyteams hin zu einer gefestigten Vereinslandschaft entwickelt, innerhalb der immer mehr Vereine nach sportlichem Erfolg im Futsal stre- ben. Um diesen Bedürfnissen der Vereine als Dachverband gerecht zu werden, ist es notwendig, für den Bereich des Futsals eigenständige Re- gularien zu schaffen. Mit diesem Antrag soll daher die Einführung einer Futsal-Ordnung in der DFB-Satzung verankert werden. Antrag Nr. 16

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