DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

46 wichtige Ansatzpunkte für Prävention bzw. einen effektiven Umgang mit negativen Folgen in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten. Das bisherige Engagement im DFB wie auch in den Mitgliedsverbänden, den Landesverbänden und der Deutschen Fußball Liga (DFL) bilden auch für die Zukunft die Grundlage des DFB-Engagements für die Achtung der Menschenrechte. Konkreter Anlass für die stärkere Betonung der Menschenrechte in der DFB-Satzung war die erstmalige Aufnahme der Leitprinzipien für Wirt- schaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen in die Ausschrei- bungsunterlagen für die Ausrichtung eines internationalen Turniers, der UEFA EURO 2024. Die UEFA stellte im Rahmen ihrer Turnier- Anforderungen („Tournament Requirements“) im Kapitel zur Erläuterung des Nachhaltigkeitsengagements erstmals die Anforderung auf, dass die Kandidaten darlegen sollten, wie und in welcher Form Fußballverbände bei ihrer Bewerbung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorg- faltspflicht nachkommen und wie diese im Vorfeld und während des Tur- nieres, aber auch im Organisationsalltag umgesetzt wird. In den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen im Menschenrechtsrat im Jahr 2011 verabschiedet wurden, wird detailliert erläutert, dass staatliche Akteure verpflichtet sind, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, und dass Unternehmen und - gemäß weit verbreiteter Lesart - andere nichtstaatliche Akteure die Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten. Somit ist der Staat der erste Adressat, der Menschenrechte schützt und gewährleistet. Die inter- nationale Staatengemeinschaft hat inzwischen aber auch anerkannt, dass Unternehmen und andere nichtstaatliche Akteure eine Verantwortung ha- ben, Menschenrechte zu achten. Diese menschenrechtliche Verantwor- tung ergänzt die soziale und umweltbezogene Unternehmensverantwor- tung und umfasst Risikoanalysen, die viele Unternehmen als Teil ihrer „Corporate Social Responsibility“ (CSR) bzw. ihres Nachhaltigkeitsenga- gements bereits wahrnehmen. Im Wesentlichen lassen sich die konkreten Anforderungen an Unterneh- men und nichtstaatliche Akteure aus dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ableiten. Hier werden fünf Kernelemente definiert: 1. Die Formulierung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Men- schenrechte, 2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, 3. Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, 4. die regelmäßige Berichterstattung zu den getätigten Maßnahmen, sowie 5. ein Beschwerdemechanismus, durch den Betroffene ihre Rechte und Forderungen an nichtstaatliche Akteure geltend machen können.

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