DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
45 Antrag Nr.: 13 BETREFF: § 2 Absatz 2 DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 2 Absatz 2 DFB-Satzung zu ergänzen: § 2 Allgemeine Grundsätze Der Deutsche Fußball-Bund ist parteipolitisch und religiös neutral. Der DFB bekennt sich zur Achtung aller international anerkannten Men- schenrechte und setzt sich für die Achtung dieser Rechte ein. Er tritt verfassungsfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von diskriminie- renden oder menschenverachtenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegen. Dies gilt ebenso für jede Form von Gewalt, unab- hängig davon, ob sie körperlicher oder seelischer Art ist. Der DFB ver- pflichtet sich im besonderen Maße dem Schutz von Kindern und Jugend- lichen vor sexualisierter Gewalt. Jedes Amt im DFB ist Frauen und Männern zugänglich. Satzung und Ordnungen des DFB gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen. BEGRÜNDUNG: Mit dem durch den Antrag formulierten Bekenntnis zu international aner- kannten Menschenrechten in der DFB-Satzung soll aufbauend auf dem bisherigen vielfältigen gesellschaftspolitischen Engagement des DFB die menschenrechtliche Verantwortung und Sorgfaltspflicht des DFB beson- ders dokumentiert werden. Der DFB setzt sich bereits seit Jahrzehnten mit verschiedenen Maßnah- men für menschenrechtliche Belange ein, ohne dies stets mit Begrifflich- keiten aus dem Bereich des Menschenrechtsschutzes dokumentiert zu haben. Beispielsweise hinsichtlich der Teilhabe von Menschen, der Kraft der Integration, der Förderung von Fair Play und einer vielfältigen Fankul- tur oder Maßnahmen zur Gewaltprävention und Gleichberechtigung. Das DFB-Engagement erstreckt sich auf den Spitzen- wie auf den Breitenfuß- ball. Auch das interne Compliance Management System des DFB bietet Antrag Nr. 13
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