DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
19 Antrag Nr. 5 Antrag Nr.: 5 BETREFF: § 40 Nr. 1. DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, § 40 Nr. 1. DFB-Satzung zu ändern: § 40 Bundesgericht 1. Das Bundesgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertre- tenden Vorsitzenden und 34 35 Beisitzern. 2. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden vomBun- destag gewählt. Für die Wahl und die Berufung der für die Verfahren jeweils vorgesehenen Beisitzer gilt § 39 Nr. 2. entsprechend. [Nrn. 3. bis 5. unverändert] BEGRÜNDUNG: Die Änderung ist redaktioneller Natur. Die Zusammensetzung des Bundes- gerichts entspricht der des Sportgerichts, d.h. ein Vorsitzender, ein stellver- tretender Vorsitzender und 35 sog. Fachbeisitzer.
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