DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

159 II. Schiedsrichteranerkennung § 38 Durchführungsbestimmungen 1. Das DFB-Präsidium erlässt auf Vorschlag des DFB-Schiedsrichter-Aus- schusses Durchführungsbestimmungen für die Anerkennung als Schiedsrichter (Durchführungsbestimmung 12 11 ). Der DFB-Schieds- richter-Ausschuss unterbreitet die Vorschläge in Abstimmung mit dem DFB-Lehrstab und der DFB-Kommission Qualifizierung. [Nrn. 2. – 4. unverändert] III. Zertifizierte Ausbildungslehrgänge (Vorstufen zu Lizenzen) § 39 Durchführungsbestimmungen 1. Das DFB-Präsidium erlässt auf Vorschlag der DFB-Kommission Qualifi- zierung Durchführungsbestimmungen für folgende Zertifikate als Vor- stufe zur Lizenzausbildung: - Teamleiter (Durchführungsbestimmung 13 12 ) Modul 1: Kinder Modul 2: Jugend Modul 3: Erwachsene Modul 4: Torhüter Modul 5: Freizeit- und Gesundheitssport - DFB-JUNIOR-COACH (Durchführungsbestimmung 14 13 ) Die Kommission Qualifizierung informiert den DFB-Lehrstab über etwaige Änderungen. 2. Das DFB-Präsidium erlässt auf Vorschlag der DFB-Kommission Qualifi- zierung Durchführungsbestimmungen für folgende Zertifikate: - DFB-Ausbilder-Zertifikat (Durchführungsbestimmung 15 14 ) Die DFB-Kommission informiert den DFB-Lehrstab über etwaige Ände- rungen.

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