DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

134 Antrag Nr.: 45 BETREFF: Sanktionsfolgen bei Roten, Gelb-Roten und Gelben Karten gegen Trainer und Funktionsträger ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, §§ 4, 11 Nrn. 1. und 3., 12, 13 Nr. 2. und 29 Nr. 2. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung zu ändern und zu ergänzen: § 4 Vorläufige Sperre bei Feldverweis Bei einem Feldverweis (Rote Karte) ist der Spieler , Trainer oder Funkti- onsträger bis zur Entscheidung durch die zuständige Instanz gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Be- nachrichtigung bedarf. Ausgenommen von der vorgenannten Regelung sind Feldverweise in Länderspielen, UEFA-Wettbewerben und weiteren offiziellen internationalen Wettbewerben. Auf Antrag des Kontrollaus- schusses kann der Vorsitzende des Sportgerichts einen Spieler , Trainer oder Funktionsträger , der in einem solchen Spiel des Feldes verwiesen worden ist, im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig sperren. Die vorläufige Sperre kann im Wege der einstweiligen Verfügung auch auf andere Wettbewerbsformen (Futsal-, Ü- oder Beachsoccer) erstreckt wer- den. Eine zu erwartende, bereits erfolgte oder abgelehnte Bestrafung des Spielers , Trainers oder Funktionsträgers nach den Bestimmungen der FIFA oder der UEFA hindert nicht seine Bestrafung nach den Bestimmun- gen des DFB. Bei einem Feldverweis (Rote Karte) in einem nationalen oder internationa- len Futsal-, Ü- oder Beachsoccer-Spiel ist der Spieler , Trainer oder Funk- tionsträger bis zur Entscheidung durch die zuständige Instanz nur für Spiele der gleichen Wettbewerbsform gesperrt, ohne dass es eines be- sonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Auf Antrag des Kontrollausschusses kann der Vorsitzende des Sportgerichts einen Spieler , Trainer oder Funktionsträger , der in einem solchen Spiel des Feldes verwiesen worden ist, im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig für alle Wettbewerbsformen sperren. § 11 bleibt unberührt. Erfolgt ein Feldverweis (Rote Karte) eines Spielers , Trainers oder Funkti- onsträgers (Rote Karte) einer deutschen Mannschaft bei einem Spiel im Ausland, so kann bei der zuständigen Instanz beantragt werden, die vor- läufige Sperre bis zur Ermittlung des Tatbestandes auszusetzen. Antrag Nr. 45

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