DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
13 Die Wahl der Mitglieder des DFB-Präsidiums, die die Regionalverbände re- präsentieren, soll zukünftig ohne satzungsgemäße Zuordnung von Res- sorts bereits im Moment der Wahl (Ausnahme: Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball, die unabhängig von Vorschlagsrechten der Regional- verbände nur nach Ressortaspekten gewählt wird) erfolgen. Dies ermög- licht dem Präsidium als Kollegialorgan nach der Wahl aller Präsidiumsmit- glieder bei der Zuteilung der Ressorts und Verteilung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsverteilung größtmögliche Flexibilität unter Berück- sichtigung der speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten aller in das Präsidium gewählten Mitglieder und vermeidet sich aus der Berücksichtigung von Re- gionalproporzüberlegungen ergebenden Problemstellungen. Zugleich wird die Rolle und Funktion des(r) Präsidenten/in, die Arbeiten des Präsidi- ums zu steuern und zu leiten, gestärkt, indem er/sie für die Aufteilung der Ressorts auf die Präsidiumsmitglieder im Rahmen der Geschäftsverteilung initiativ werden und Beschlussvorschläge für das Präsidium erarbeiten kann. § 34 Abs. 1 stellt in seiner neuen Fassung klar, dass der DFB e.V. in Zukunft durch das Präsidium als Kollektivgremium national und international in Sport, Politik und Gesellschaft gelenkt wird, wobei in der vom DFB- Präsidium zu beschließenden Geschäftsordnung festzuhalten sein wird, dass sich dies weitestgehend auf die sportpolitische Verantwortlichkeit und Repräsentanz für die von den Präsidiumsmitgliedern geleiteten Res- sorts beschränkt und die DFB-Zentralverwaltung in der Regel (§ 37 Abs. 1) für die operative Aufgabenerledigung zuständig ist. Jedes einzelne Präsidiumsmitglied bestimmt innerhalb des jeweiligen ihm zugeteilten Ressorts die sportpolitischen Leitlinien, wobei es die dem Res- sort jeweils zugewiesenen Ausschüsse und Kommissionen sowie den Ge- neralsekretär bzw. den fachlich zuständigen Direktor der Zentralverwaltung miteinzubeziehen und exekutives Handeln an Stelle der Zentralverwaltung sich auf absolute Ausnahmefälle zu beschränken haben wird. Im Gegenzug wird jedem Präsidiumsmitglied im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit ein Informationsrecht gegenüber den zuständigen Fachbereichen der Zentral- verwaltung zustehen, um seiner ressortbezogenen Aufsichtsfunktion nach- kommen zu können. Dem(r) Präsidenten/in kommt im Präsidium zukünftig eine generelle Auf- sichts- und Kontrollaufgabe zu, die er/sie neben der Wahrnehmung umfas- sender Informationsrechte insbesondere dadurch ausüben kann, dass jede Entscheidung eines Präsidiumsmitglieds von ihm/ihr auf die Agenda des DFB-Präsidiums zur Herbeiführung einer gegenläufigen Kollektiventschei- dung gesetzt werden kann. Weitere Änderungen in den §§ 33 ff. betreffen insbesondere: - die klarere und erweiterte Auflistung der zentralen, dem Präsidium zugewiesenen Aufgaben, insbesondere die Aufnahme der Be- schlussfassung gemäß § 6 Nr. 3. (neu) der Satzung
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