DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT
114 Antrag Nr.: 40 BETREFF: §§ 5, 14, 15, 28 und 30 DFB-Statut Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bun- desliga ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, §§ 5, 14, 15, 28 und 30 DFB-Statut Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga zu ändern und zu ergänzen: § 5 Terminlisten, Fernsehrechte und Vermarktung [Nrn. 1. – 3. unverändert] 4. Die weiteren Rechte zur Ligavermarktung der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga stehen dem DFB zu. Das DFB-Präsidium kann hierzu Ausführungsbestimmungen erlassen. Der DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball Ausschuss Frauen-Bundesligen ist zu hören. [Nr. 5. unverändert] 6. Die Einnahmen aus der Verwertung der vorstehend ausgeführten Rechte stehen dem DFB im Rahmen der satzungsrechtlichen, vertrag- lichen und sonstigen Regelungen zu. Über die Verwendung der Ein- nahmen beschließt das DFB-Präsidium. Über die Verteilung des der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bun- desliga zustehenden Anteils an diesen Einnahmen beschließt das DFB- Präsidium nach Anhörung des DFB-Ausschusses für Frauen- und Mäd- chenfußball Ausschusses Frauen-Bundesligen . [Nrn. 7. und 8. unverändert] Antrag Nr. 40
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