DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

106 Antrag Nr.: 37 BETREFF: DFB-Statut 3. Liga ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, §§ 5, 11, 12, 23 und 25 DFB- Statut 3. Liga zu ändern und zu ergänzen: § 5 Terminlisten, Medienrechte, Vermarktung [Nrn. 1. – 3. unverändert] 4. Die weiteren Rechte zur Ligavermarktung der 3. Liga stehen dem DFB zu. Das DFB-Präsidium kann hierzu Ausführungsbestimmungen erlas- sen. Der DFB-Spielausschuss Ausschuss 3. Liga ist zu hören. 5. Die Einnahmen aus der Verwertung der vorstehend aufgeführten Rechte stehen dem DFB im Rahmen der satzungsrechtlichen, vertrag- lichen und sonstigen Regelungen zu. Über die Verwendung der Ein- nahmen beschließt das DFB-Präsidium. Über die Verteilung des der 3. Liga zustehenden Anteils an diesen Einnahmen beschließt das DFB-Präsidium nach Anhörung des Ausschusses 3. Liga DFB- Spielausschusses. [Nrn. 6. und 7. unverändert] § 11 DFB-Spielausschuss Ausschuss 3. Liga 1. Die Interessen der Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga nimmt der DFB-Spielausschuss Ausschuss 3. Liga wahr. Seine Befug- nisse und die Zusammensetzung sind in § 48 51 der Satzung des DFB geregelt. § 47 Abs. 1, 5, 6 7 und 8 der Satzung des DFB bleiben unbe- rührt. 2. Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der DFB- Spielausschuss Ausschuss 3. Liga der Zentralverwaltung des DFB. Antrag Nr. 37

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