Wiederholungsspiel zwischen Meiningen und Worms am 29. August

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach dem Abbruch der DFB-Pokalpartie zwischen dem ESV Lok Meiningen und dem VfR Wormatia 08 Worms am 22. August 2021 ein Wiederholungsspiel angeordnet. Neue Anstoßzeit im Stadion Maßfelder Weg in Meiningen ist am 29. August um 14 Uhr.

Die Begegnung der ersten Pokalrunde der Frauen war am vergangenen Sonntag vor dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit von Schiedsrichterin Anne Uersfeld (Wiesbaden) witterungsbedingt abgebrochen worden. Zunächst war das Spiel aufgrund eines starken Gewitters für 35 Minuten unterbrochen worden, kurz vor der Wiederaufnahme kam es zu einem weiteren Blitzschlag, sodass die Schiedsrichterin die Begegnung endgültig abbrach.

Das Sportgericht stellte unter Vorsitz von Hans E. Lorenz fest, dass die beiden Mannschaften oder Vereine keine Schuld am Abbruch trifft. Daher ist das Spiel gemäß § 18 Nr. 4., Satz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB an demselben Ort zu wiederholen.

Beide Vereine haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach dem Abbruch der DFB-Pokalpartie zwischen dem ESV Lok Meiningen und dem VfR Wormatia 08 Worms am 22. August 2021 ein Wiederholungsspiel angeordnet. Neue Anstoßzeit im Stadion Maßfelder Weg in Meiningen ist am 29. August um 14 Uhr.

Die Begegnung der ersten Pokalrunde der Frauen war am vergangenen Sonntag vor dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit von Schiedsrichterin Anne Uersfeld (Wiesbaden) witterungsbedingt abgebrochen worden. Zunächst war das Spiel aufgrund eines starken Gewitters für 35 Minuten unterbrochen worden, kurz vor der Wiederaufnahme kam es zu einem weiteren Blitzschlag, sodass die Schiedsrichterin die Begegnung endgültig abbrach.

Das Sportgericht stellte unter Vorsitz von Hans E. Lorenz fest, dass die beiden Mannschaften oder Vereine keine Schuld am Abbruch trifft. Daher ist das Spiel gemäß § 18 Nr. 4., Satz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB an demselben Ort zu wiederholen.

Beide Vereine haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.