Datenschutz im Fußball

Beim Fußball und beim Datenschutz gilt: Fairness geht vor! Der Schutz und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind für den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und den ihm angeschlossenen Verbänden und Vereinen von größter Bedeutung. Wenngleich der Fußball auf dem Rasen stattfindet, ist der Spielbetrieb nicht ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Vereins- und Verbandsmitarbeiter*innen über die datenschutzrechtliche Situation und ihre Rechte informieren.

 

Das Recht auf den Schutz der Privatsphäre ist im Grundgesetz verankert und wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Der DFB sieht es als seine Aufgabe, das Grundrecht auf Datenschutz (sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“) auch im Sport zu schützen und unnötige Beeinträchtigungen Ihrer Privatsphäre zu verhindern.

Woraus ergibt sich der Datenschutz?

Der Datenschutz ist seit Mai 2018 mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit vereinheitlicht worden. Auf nationaler Ebene findet sich eine Ausgestaltung zudem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auch bei privaten Stellen wie etwa den Vereinen und Verbänden Anwendung findet.

Welche Daten sind geschützt?

Die Datenschutzgesetze regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO handelt es sich hierbei um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen [...]. Darunter fallen beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Vereinsmitgliedschaften, Spielberichte, Zeugnisse und Fortbildungen, Foto- oder Videoaufnahmen und vieles mehr.

Wie schützt der DFB meine personenbezogenen Daten?

Der DFB folgt einem strengen Datenschutzkonzept. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn dies erforderlich und rechtmäßig ist, also eine gesetzliche Rechtsgrundlage einschlägig ist oder eine Einwilligung der oder des Betroffenen vorliegt. Der Umfang der Datenverarbeitung ist auf das für die Erreichung des Zweckes notwendige Maß reduziert. Selbstverständlich werden die Daten auch nicht an externe Stellen übermittelt, sofern dies nicht zur Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszweckes oder aufgrund einer Rechtspflicht notwendig ist. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird außerdem die Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet.

Im Fußball gibt es eine Vielzahl verschiedener Akteure, die personenbezogene Daten verarbeiten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Zuständigkeiten und daraus resultierenden Ansprechpartner*innen geben.

Der Deutsche Fußball-Bund und die DFB GmbH & Co. KG

Der DFB e.V. agiert als Dachverband im deutschen Fußball und besteht aus insgesamt 27 Mitgliederverbänden, darunter 21 Landes- und fünf Regionalverbände. Die DFB GmbH & Co. KG ist eine 100%-Tochter des DFB e.V., bündelt die wirtschaftlichen Aktivitäten und digitalen Geschäftsfelder des Dachverbandes und ist für die Prozesse der Nationalmannschaften und Top-Ligen des DFB verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die DFB GmbH & Co. KG ist zudem Betreiber von DFBnet, der zentralen Plattform zur Organisation des gesamten deutschen Fußball-Spielbetriebes. Die DFB GmbH & Co. KG ist hier Auftragsverarbeiter für den DFB e.V. und seine Mitgliedsverbände. In eigener Verantwortung betreibt die DFB GmbH & Co. KG zudem das größte deutsche Amateurfußballportal FUSSBALL.DE, auf dem zahlreiche Daten aus dem DFBnet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Landes- und Regionalverbände

Die 21 Landes- und fünf Regionalverbände sind für die Organisation des Amateurfußballs in den jeweiligen Verbandsgebieten verantwortlich. Die Landesverbände sind teilweise noch in Bezirke und/oder Kreise gegliedert. Die Vereine mit ihren Mitgliedern sind direkt den Landesverbänden angeschlossen. Im Gegensatz zum DFB sind die Landes- und Regionalverbände für die Prozesse im Spielbetrieb der jeweiligen Amateurebene zuständig und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes. Dies betrifft z.B. die Prozesse im DFBnet, die Verwaltung von Spielberechtigungen, Vereinszugehörigkeiten, usw.

Vereine

Im Verein sind die Spieler*innen bzw. Mannschaften organisiert. Im datenschutzrechtlichen Sinne kommt den Vereinen eine Doppelfunktion zu: Für alle Verarbeitungsvorgänge zur internen Mitgliederverwaltung und dem Vereinsbetrieb sind sie eine eigene verantwortliche Stelle. Gleichzeitig arbeiten die Vereine jedoch auch den Landesverbänden zu, etwa bei der Verwaltung von Spielberechtigungen für das DFBnet. In diesem Fall liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit jedoch bei den Landes- bzw. Regionalverbänden.

Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, stehen Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfangreiche Betroffenenrechte zu. Diese sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Zu den wichtigsten Betroffenenrechten zählen:

Auskunftsrecht

Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, etwaige Empfänger, falls möglich die geplante Dauer sowie eine Kopie der Daten. In Ausnahmefällen kann das Auskunftsrecht eingeschränkt werden, etwa wenn dadurch die Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt würden.

Recht auf Berichtigung

Sind Ihre personenbezogenen Daten fehlerhaft, können Sie gem. Art. 16 DSGVO die Berichtigung verlangen. Je nach Verarbeitungssituation kann dies auch eine Ergänzung bereits vorhandener Daten erfassen.

Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

Die DSGVO sieht mit dem "Recht auf Vergessenwerden" außerdem vor, dass die betroffene Person von der verantwortlichen Stelle die unverzügliche Löschung personenbezogener Daten verlangen kann, sofern die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind (z.B. Widerruf einer Einwilligung, Erreichung des Verarbeitungszweckes, o.ä.). Der Löschung können wichtige Gründe entgegenstehen, z.B. die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. In diesen Fällen kann die Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO eingeschränkt werden.

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