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Datenschutz im Fußball

Datenschutz im Fußball

Beim Fußball und beim Datenschutz gilt: Fairness geht vor! Der Schutz und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind für den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und den ihm angeschlossenen Verbänden und Vereinen von größter Bedeutung. Wenngleich der Fußball auf dem Rasen stattfindet, ist der Spielbetrieb nicht ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Vereins- und Verbandsmitarbeiter*innen über die datenschutzrechtliche Situation und ihre Rechte informieren.

  1. Das Recht auf den Schutz der Privatsphäre ist im Grundgesetz verankert und wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Der DFB sieht es als seine Aufgabe, das Grundrecht auf Datenschutz (sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“) auch im Sport zu schützen und unnötige Beeinträchtigungen Ihrer Privatsphäre zu verhindern.

    Woraus ergibt sich der Datenschutz?

    Der Datenschutz ist seit Mai 2018 mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit vereinheitlicht worden. Auf nationaler Ebene findet sich eine Ausgestaltung zudem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auch bei privaten Stellen wie etwa den Vereinen und Verbänden Anwendung findet.

    Welche Daten sind geschützt?

    Die Datenschutzgesetze regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO handelt es sich hierbei um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen [...]. Darunter fallen beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Vereinsmitgliedschaften, Spielberichte, Zeugnisse und Fortbildungen, Foto- oder Videoaufnahmen und vieles mehr.

    Wie schützt der DFB meine personenbezogenen Daten?

    Der DFB folgt einem strengen Datenschutzkonzept. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn dies erforderlich und rechtmäßig ist, also eine gesetzliche Rechtsgrundlage einschlägig ist oder eine Einwilligung der oder des Betroffenen vorliegt. Der Umfang der Datenverarbeitung ist auf das für die Erreichung des Zweckes notwendige Maß reduziert. Selbstverständlich werden die Daten auch nicht an externe Stellen übermittelt, sofern dies nicht zur Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszweckes oder aufgrund einer Rechtspflicht notwendig ist. Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird außerdem die Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet.

  2. Im Fußball gibt es eine Vielzahl verschiedener Akteure, die personenbezogene Daten verarbeiten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Zuständigkeiten und daraus resultierenden Ansprechpartner*innen geben.

    Der Deutsche Fußball-Bund und die DFB GmbH & Co. KG

    Der DFB e.V. agiert als Dachverband im deutschen Fußball und besteht aus insgesamt 27 Mitgliederverbänden, darunter 21 Landes- und fünf Regionalverbände. Die DFB GmbH & Co. KG ist eine 100%-Tochter des DFB e.V., bündelt die wirtschaftlichen Aktivitäten und digitalen Geschäftsfelder des Dachverbandes und ist für die Prozesse der Nationalmannschaften und Top-Ligen des DFB verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die DFB GmbH & Co. KG ist zudem Betreiber von DFBnet, der zentralen Plattform zur Organisation des gesamten deutschen Fußball-Spielbetriebes. Die DFB GmbH & Co. KG ist hier Auftragsverarbeiter für den DFB e.V. und seine Mitgliedsverbände. In eigener Verantwortung betreibt die DFB GmbH & Co. KG zudem das größte deutsche Amateurfußballportal FUSSBALL.DE, auf dem zahlreiche Daten aus dem DFBnet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

    Landes- und Regionalverbände

    Die 21 Landes- und fünf Regionalverbände sind für die Organisation des Amateurfußballs in den jeweiligen Verbandsgebieten verantwortlich. Die Landesverbände sind teilweise noch in Bezirke und/oder Kreise gegliedert. Die Vereine mit ihren Mitgliedern sind direkt den Landesverbänden angeschlossen. Im Gegensatz zum DFB sind die Landes- und Regionalverbände für die Prozesse im Spielbetrieb der jeweiligen Amateurebene zuständig und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes. Dies betrifft z.B. die Prozesse im DFBnet, die Verwaltung von Spielberechtigungen, Vereinszugehörigkeiten, usw.

    Vereine

    Im Verein sind die Spieler*innen bzw. Mannschaften organisiert. Im datenschutzrechtlichen Sinne kommt den Vereinen eine Doppelfunktion zu: Für alle Verarbeitungsvorgänge zur internen Mitgliederverwaltung und dem Vereinsbetrieb sind sie eine eigene verantwortliche Stelle. Gleichzeitig arbeiten die Vereine jedoch auch den Landesverbänden zu, etwa bei der Verwaltung von Spielberechtigungen für das DFBnet. In diesem Fall liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit jedoch bei den Landes- bzw. Regionalverbänden.

  3. Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, stehen Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfangreiche Betroffenenrechte zu. Diese sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Zu den wichtigsten Betroffenenrechten zählen:

    Auskunftsrecht

    Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, etwaige Empfänger, falls möglich die geplante Dauer sowie eine Kopie der Daten. In Ausnahmefällen kann das Auskunftsrecht eingeschränkt werden, etwa wenn dadurch die Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt würden.

    Recht auf Berichtigung

    Sind Ihre personenbezogenen Daten fehlerhaft, können Sie gem. Art. 16 DSGVO die Berichtigung verlangen. Je nach Verarbeitungssituation kann dies auch eine Ergänzung bereits vorhandener Daten erfassen.

    Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

    Die DSGVO sieht mit dem "Recht auf Vergessenwerden" außerdem vor, dass die betroffene Person von der verantwortlichen Stelle die unverzügliche Löschung personenbezogener Daten verlangen kann, sofern die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind (z.B. Widerruf einer Einwilligung, Erreichung des Verarbeitungszweckes, o.ä.). Der Löschung können wichtige Gründe entgegenstehen, z.B. die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. In diesen Fällen kann die Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO eingeschränkt werden.

Nationalmannschaften des DFB

Von Spieler*innen in einer Nationalmannschaft des DFB verarbeitet die DFB GmbH & Co. KG als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten. Wie im gesamten Fußballsport gilt natürlich auch beim Datenschutz Fairplay. Im Rahmen der Berufung in eine Nationalmannschaft des DFB werden Spieler*innen sowie ggf. deren gesetzliche Vertreter, über das Thema Datenschutz informiert und um die Einwilligung in verschiedene relevante Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten gebeten. Die nachfolgenden Informationen sollen einen Überblick über die Datenverarbeitung ermöglichen.

Das Wichtigste in Kürze
  1. Der DFB verarbeitet personenbezogene Daten aus den folgenden Kategorien:

    • allgemeine Daten (Namen, Kontaktdaten, Verein, etc.),
    • sportliche Daten (z.B. sportlicher Werdegang, Teilnahme an Lehrgängen, Spieleinsätze, Spieldaten, etc.),
    • medizinische Daten (Krankenversicherung, Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsstatus, etc.)
    • Film- und Fotoaufnahmen sowie,
    • sofern anwendbar, Informationen zur pädagogischen Betreuung
    • sowie ggf. die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungszwecken.
  2. Die Verarbeitung der o.g. Daten ist für die Durchführung des mit dem/-r Spieler*in bestehenden Abstellungsverhältnisses als Nationalspielerin oder Nationalspieler erforderlich. In einigen Fällen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auch freiwillig auf Basis einer Einwilligung. Im Bereich der Forschung kann außerdem ein berechtigtes Interesse an der Nutzung personenbezogener Daten bestehen.

  3. In der Regel werden die Daten nach dem Ende des Abstellungsverhältnisses bzw. wenn eine Berufung in eine Nationalmannschaft nicht mehr in Betracht kommt, sowie nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht. Erfolgt die Verarbeitung auf Basis einer Einwilligung, werden die Daten bei Widerruf der Einwilligung gelöscht oder wenn eine Berufung in eine Nationalmannschaft nicht mehr in Betracht kommt.

Foto- und Videonutzung

Die Foto- und Videonutzung ist auch im Fußball ein wichtiges Thema. Die Anwendungsfälle unterscheiden sich mitunter deutlich: Denkbar ist z.B. eine private Nutzung von Aufnahmen im Zuge einer journalistischen Berichterstattung, der Vereinskommunikation oder der Videoanalysen im Spielbetrieb und Training. Je nach Anwendungsbereich sind dabei verschiedene Rechtsgrundlagen anzuwenden. Der DFB hat hierzu ein Positionspapier mit weiteren Informationen entwickelt, das Sie unter folgendem Link abrufen können:

Datenschutzerklärung DFB-Nationalmannschaften

Alle Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Nationalspielerinnen bzw. -spielern gem. Art. 13 DS-GVO finden Sie in der nachfolgenden Datenschutzerklärung.

Gemeinsame Verantwortlichkeit der Datenverarbeitung (DFB e.V. und DFB GmbH & Co. KG)

In bestimmten Konstellationen verarbeiten mehrere verantwortliche Stellen personenbezogene Daten. Legen diese beispielsweise gemeinsam die Mittel und Zwecke einer Datenverarbeitung fest, sind sie gemäß Artikel 26 DSGVO gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich. In diesen Fällen sieht die DSGVO vor, dass diese gemeinsam Verantwortlichen einen Vertrag abschließen müssen, damit die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen transparent nachvollziehen können, wie ihre Daten verarbeitet werden und an wen sie sich bei Fragen zur Datenverarbeitung wenden können. DFB e.V. und DFB GmbH & Co. KG sind gemeinsam für bestimmte Datenverarbeitungen der Spieler*innen der Nationalmannschaften verantwortlich und haben sich vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der durch sie durchgeführten Datenverarbeitungen verpflichtet. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO werden durch die gemeinsam zur Verfügung gestellte Datenschutzerklärung (siehe unten) mitgeteilt. Beide arbeiten eng zusammen, um die Rechte der Betroffenen nach der DSGVO zu gewährleisten. Als erste Anlaufstelle für die Wahrnehmung der Betroffenenrechte dient die gemeinsame E-Mail-Adresse: datenschutz@dfb.de Insbesondere folgende Datenverarbeitungen finden in gemeinsamer Verantwortlichkeit zwischen DFB e.V. und DFB GmbH & Co. KG, im Folgenden “DFB”, statt (detaillierte Beschreibung in der Datenschutzerklärung):

  • Verarbeitung von allgemeinen Daten: Für die Durchführung des Abstellungsverhältnisses werden allgemeine personenbezogene Daten gemeinsam verarbeitet.
  • Verarbeitung von sportlichen Daten: Zur Dokumentation der Leistungsentwicklung und individuellen sportlichen Förderung der Spieler*innen der Mannschaften des DFB. Dies beinhaltet auch den Austausch zwischen DFB und Vereinen.
  • Verarbeitung von Film-, Foto- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Verarbeitung von Daten zu Zwecken des Sponsorings und Kooperationen mit den Werbepartnern
  • Verarbeitung zu Daten für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben.

Verarbeitung personenbezogener Daten im Amateurspielbetrieb

Im Amateurfußball sind verschiedene Stellen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten involviert. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die relevanten Bereiche geben.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und wie werden diese genutzt?
  1. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebs verarbeitet der Verband die Spieler*innenstammdaten (z.B. Vor-/Nachname, Geburtsdatum, teilweise einschließlich Geburtsort, Nationalität, ggf. Kontaktinformationen und gesetzliche Vertreter), Vereinszugehörigkeit, Details zu Spielrechten und Vereinswechseln mit Spielerereignisdaten (Einsatzzeiten in Spielen und Mannschaften, Ein- u. Auswechselungen, Karten, sonstige sportgerichtliche Sanktionen, erzielte Tore, Torschützenlisten, im Junior*innen-Bereich zusätzlich bei Erstausstellung einer Spielberechtigung und internationalen Vereinswechseln Informationen über die Unbedenklichkeit der sportlichen Ausübung) einschließlich statistischer Auswertungen über diese Daten in einem von der DFB GmbH & Co. KG im Auftrag des Verbands betriebenen IT-System (DFBnet). Die Verarbeitung dieser Daten beruht auf der Erteilung der Spielerlaubnis durch den Landesverband und bedarf keiner Einwilligung. Grundlage ist das Rechtsverhältnis mit dem Verband (Spielberechtigung), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

    Für die Teilnahme am Spielbetrieb ist zudem ein Spieler*innenfoto erforderlich. Die Erstellung (nicht die Veröffentlichung oder Verbreitung!) des Fotos kann auch durch den Verein erfolgen. Die rechtliche Grundlage ist das berechtigte Interesse des Vereins an der Beantragung der Spielberechtigung – auch bei Kindern und Jugendlichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Verarbeitung des Lichtbilds zur Durchführung des Spielbetriebs beruht ebenso auf dem oben genannten Rechtsverhältnis mit dem Verband (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

  2. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebs verarbeitet der Verband personenbezogene Daten in einem von der DFB GmbH & Co. KG betriebenen IT-System (DFBnet).

    Die Verarbeitung beruht ebenso auf dem aus der Spielberechtigung entstehenden Rechtsverhältnis mit dem Verband (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Informationen sind im geschlossenen DFBnet lediglich Personen zugänglich, die eine entsprechende Berechtigung für einen bestimmten Zweck benötigen (z.B. dem Mannschaftsverantwortlichen des eigenen Vereins, Verbandsinstanzen, der angesetzte*n Schiedsrichter*in sowie dem/r Mannschaftsverantwortlichen der gegnerischen Mannschaft). Die zur Einsichtnahme berechtigten Personen sind gesetzlich und durch gesonderte Belehrung zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet.

    Informationen über gemeinsame Verantwortlichkeit beim Betrieb des DFBnet (Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO)

    Der DFB e.V. ist gemeinsam mit den Landes- und Regionalverbänden und dem DFL Deutsche Fußball-Liga e.V. verantwortlich für den Betrieb des DFBnet. Nachfolgend stellen wir Ihnen das Wesentliche der zwischen den gemeinsamen Verantwortlichen geschlossenen Vereinbarung zur Verfügung:

    Information Gemeinsame Verarbeitung DFBnet (PDF)

  3. Die FIFA hat mit dem Circular No. 1679 vom 1. Juli 2019 die Regularien zum „Status und dem Transfer von Spielern“ angepasst und u.a. ein von der FIFA zentral vergebenes, eindeutiges Identifikationsmerkmal für alle in den Mitgliedsverbänden der FIFA organisierten Spieler*innen ab dem 12. Lebensjahr vorgesehen (FIFA Connect ID). Der DFB e.V. ist, wie alle übrigen Mitgliedsverbände der FIFA, durch die Änderung verpflichtet, die für die Generierung der FIFA Connect ID erforderlichen personenbezogenen Daten der Spieler*innen an die FIFA zu übermitteln.

    In Deutschland sind weit überwiegend die Regional- und Landesverbände für die Registrierung von Spieler*innen und Erteilung von Spielberechtigungen datenschutzrechtlich verantwortlich. Daher übermitteln aus datenschutzrechtlicher Sicht alle Mitgliedsverbände des DFB e.V. den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum, das Geschlecht und den Status (Amateur oder Professional) aller der bei ihnen registrierten Spieler*innen ab dem 12. Lebensjahr zunächst an den DFB e.V. Diese Daten werden im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DS-GVO) zwischen dem bzw. den jeweils für die betroffene Person zuständigen Mitgliedsverband bzw. -verbänden und dem DFB e.V. verarbeitet.

    Der DFB e.V. übermittelt dann zunächst den Vor- und Nachnamen der Spieler*innen an einen Dienst der FIFA, der daraus mehrere sog. Hashwerte (etwa für unterschiedliche Schreibweisen der Namen) generiert und diese Werte dann an den DFB e.V. zurücksendet. Hashwerte sind durch eine mathematische Funktion generierte Zahlenwerte, die sich nicht in den ursprünglichen Wert (vorliegend der Name) zurückführen lassen. Die Verarbeitung dieser Daten bei der FIFA erfolgt ausschließlich zur Generierung der Hashwerte; eine Speicherung des Vor- und Zunamens bei der FIFA erfolgt nicht. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die FIFA möglichst keine unmittelbar personenbezogenen Daten verarbeitet, insbesondere nicht die Namen der Spieler*innen. Die FIFA verfügt insofern lediglich über einen pseudonymisierten Datensatz von den Spieler*innen aus Deutschland.

    In einem zweiten Schritt werden diese generierten Hashwerte mit zusätzlichen Informationen zu Geburtsdatum, Geschlecht, Status (Amateur oder Professional) und der Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverband der FIFA (in Deutschland dem DFB e.V.) an die FIFA übermittelt und bis zur Abmeldung der Spielberechtigung bei der FIFA verarbeitet. Bei der FIFA erfolgt eine Verarbeitung insoweit ausschließlich mit pseudonymisierten Daten. Die FIFA übermittelt im Rahmen dieser Registrierung dem DFB e.V. eine eindeutige FIFA Connect ID, welche der DFB e.V. zusammen mit den jeweils mitverantwortlichen Mitgliedsverbänden gemeinsam in DFBnet verarbeitet.

    Im Rahmen des erstmaligen Registrierungsprozesses erfolgt seitens der FIFA ein Abgleich mit den dort zu anderen FIFA Connect IDs gespeicherten Hashwerten sowie dem Geschlecht und dem Geburtsdatum. Stellt die FIFA dabei fest, dass die Möglichkeit einer Doppelregistrierung besteht, übermittelt sie diesen Umstand zusammen mit der Information, bei welchem Mitgliedsverband eine solche Doppelregistrierung bestehen könnte, automatisiert an den Mitgliedsverband, der die Registrierung initiiert hat. Dieser Mitgliedsverband kann daraufhin eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Verbindung zu dem Mitgliedsverband aufbauen, bei dem eine mögliche Doppelregistrierung besteht. Daraufhin soll dieser Mitgliedsverband direkt den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und, soweit vorhanden, den Geburtsort zur Überprüfung an den anfragenden Mitgliedsverband übermitteln, um so Doppelregistrierungen weitestgehend auszuschließen.

  4. Die DFB GmbH & Co. KG betreibt zur Förderung des deutschen Fußballs eine technische Plattform (DFB-Datenplattform) mit dem Ziel, wissenschaftlich Erkenntnisse für die sportliche Weiterentwicklung sowohl einzelner Spieler*innen, Trainer*innen als auch des Fußballsports in Deutschland insgesamt abzuleiten, Trends zu erkennen und das Benchmarking und Scouting im deutschen Fußball zu verbessern. Insbesondere sollen Muster in erfolgreichen sportlichen Werdegängen identifiziert werden, um so Erkenntnisse für

    • die gemeinsame Weiterentwicklung des Fußballsports durch Talentfördermaßnahmen,
    • die frühzeitige Erkennung von Talenten und
    • die zielgerichtete Förderung und Entwicklung des Amateurfußballs

    zu gewinnen.

    Der Verarbeitung können Sie jederzeit widersprechen. Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs verarbeiten wir zum Zwecke der Förderung des deutschen Fußballs keine Daten mehr in der DFB-Datenplattform. Bereits verarbeitete Daten werden unverzüglich gelöscht. Spieler*innen die einen Widerspruch erklärt haben, sind damit in der Regel von der Entdeckung und Förderung als Talent ausgeschlossen.

  5. Der Verein, der Verband und die DFB GmbH & Co. KG verarbeiten die Spieler*innen- und Spielberichtsdaten aufgrund ihres berechtigten Interesses, die Öffentlichkeit über den Fußball und den Spielbetrieb zu informieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Vor- und Nachname der/s Spieler*in sowie die Spielberichtsdaten werden daher in Print- und Onlinepublikationen veröffentlicht und an Verleger von Druckwerken sowie Anbieter von Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung über den Fußballsport übermittelt und von diesen veröffentlicht. Eine Übermittlung zum Zwecke der Berichterstattung der vorgenannten Daten erfolgt insbesondere an das von der DFB GmbH & Co. KG betriebene Portal des deutschen Fußballs FUSSBALL.DE. Gegen diese Veröffentlichung hat der/die betroffene Spieler*in über den Verein und DFBnet gegenüber der DFB GmbH & Co. KG ein Widerspruchsrecht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgt eine Veröffentlichung wegen deren besonderen Schutzbedürftigkeit allerdings nur aufgrund einer gesonderten Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

    Der Verein, der Verband und die DFB GmbH & Co. KG möchten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch das Spieler*innenfoto verwenden, benötigen dafür allerdings die erforderlichen Nutzungsrechte der Fotografin bzw. des Fotografen. Zudem erfolgt die Verarbeitung des Spieler*innenfotos für die Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einräumung der entsprechenden Rechte sowie die Einwilligung für die weitergehende Nutzung des Spieler*innenfotos (z.B. Veröffentlichung auf FUSSBALL.DE) erfolgt freiwillig und ist für die Teilnahme am Spielbetrieb nicht erforderlich; die Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für die/den Spieler*in entstehen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Datenschutz im Spielbetrieb

Durchführung des Spielbetriebs

Der Verband verarbeitet die personenbezogenen Daten, die zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich sind. Die Verarbeitung beruht auf der Erteilung der Spielerlaubnis und bedarf somit keiner Einwilligung. Einen Überblick über die verschiedenen Landes- und Regionalverbände finden Sie hier.

Erstellung von Spieler*innenfotos zur Spielberechtigung

Die Erstellung des Spieler*innenfotos, das für die Teilnahme am Spielbetrieb erforderlich ist, kann durch den/die Spieler*in selbst oder durch den Verein erfolgen. In diesem Fall wäre der Verein die verantwortliche Stelle für die Erstellung (nicht für die Veröffentlichung oder Verbreitung!).

Nutzung von Spieler*innenfotos im DFBnet

Das Spieler*innenfoto wird durch den Verein an den Verband übermittelt und in dessen Auftrag in einem von der DFB GmbH & Co. KG betriebenen IT-System (DFBnet) gespeichert. Die DFB GmbH & Co. KG fungiert hier als Auftragsverarbeiterin für den Verband. Insofern ist der Verband als datenschutzrechtlich Verantwortlicher der Ansprechpartner.

Informationen zur Verarbeitung von Spieler*innendaten

Der DFB hat für die Verarbeitung von Spieler*innendaten ein Informationspapier erarbeitet, das die für den Spielbetrieb erforderlichen sowie die weitergehenden Verarbeitungsvorgänge beschreibt. So müssen für den Spielbetrieb die Spieler*innendaten verarbeitet werden, z.B. zur Erstellung von Spielberichten. Außerdem ist die Erstellung von Spieler*innenfotos sowie deren Nutzung im DFBnet erforderlich. Darüber hinaus besteht ein Interesse an Presseberichterstattung, wobei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegenüber dem Berichterstattungsinteresse abzuwägen sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationspapier:

Datenschutz auf FUSSBALL.DE

FUSSBALL.DE ist die Heimat des Amateurfußballs. Auf FUSSBALL.DE berichten wir zusammen mit den Regional- und Landesverbänden über den Spielbetrieb in allen Klassen des deutschen Fußballs. Zu diesem Zweck verarbeitet die DFB GmbH als Verantwortliche für FUSSBALL.DE auch personenbezogene Daten, die im Rahmen des üblichen Spielbetriebs öffentlich werden. Diese Daten werden von den Regional- und Landesverbänden an FUSSBALL.DE zum Zwecke der Berichterstattung übermittelt und im Internet veröffentlicht. Dies betrifft z.B. die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:

  • Persönliche Details: Namen der Spieler*innen, Vereinszugehörigkeit, Spieleinsätze
  • Spielinformationen: Spielergebnisse und -berichte inklusive Tore und anderer Ergebnisse
  • Bildmaterial: Foto- und Videoaufnahmen von Spielen und Ereignissen, z.B. Torschüsse

Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform FUSSBALL.DE erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht darin, die Öffentlichkeit über den Fußball und den Spielbetrieb zu informieren. Allerdings hat die/der betroffene Spieler*in ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer/seiner personenbezogenen Daten auf FUSSBALL.DE, das über den Verein oder im DFBnet sowie gegenüber der DFB GmbH & Co. KG als Betreiberin von FUSSBALL.DE geltend gemacht werden kann.

Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten

Im Rahmen von FUSSBALL.DE hat die DFB GmbH & Co. KG die folgenden Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen getroffen:

  • Spieler*innenprofile werden nicht von Suchmaschinen durchsucht.
  • Nutzer*innen können selbst einstellen, welche Daten in ihrem Profil veröffentlicht werden.
  • Spieler*innen können durch die „erweiterte Registrierung“ selbst entscheiden, ob deren Name in Spielberichten, Torschütz*innenlisten und im Kader der Mannschaftsseiten angezeigt wird.
  • Spieler*innen ohne eine „erweiterte Registrierung“ können über den/die Mannschaftsverantwortliche*n ihres Vereins bestimmen, ob ihr Name in Spielberichten, Torschütz*innenlisten und im Kader der Mannschaftsseiten angezeigt wird.

Datenschutz im Verein

Vereine spielen bei der Organisation des deutschen Fußballs eine wesentliche Rolle. Dabei wird auch eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet, beispielweise in den Bereichen:

  • Mitgliederverwaltung: Mitgliedschaft, Funktion, Finanzen, u.v.m.
  • Training: Organisation des Trainings, Fortbildungen, u.v.m.
  • Vereinsleben: Kommunikation, soziale Events, u.v.m.

Die Spieler*innendaten werden in der Regel für die Dauer der Mitgliedschaft und nach deren Beendigung noch für die Dauer von drei vollen Kalenderjahren, nachdem die Mitgliedschaft beendet wurde, verarbeitet. Besteht keine Verpflichtung die Daten aufgrund anderer Rechtsvorschriften länger zu speichern, werden die Daten nach Ablauf dieser Frist gelöscht.

Das Wichtigste für Vereine
  1. Das Datenschutzrecht gilt immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise:

    • Daten aus der Mitgliederverwaltung (Name, Kontaktdaten, Mitgliedschaft, Abrechnung, usw.)
    • Daten aus dem Trainings- und Spielbetrieb (Aufstellungen, Fortbildungen, Gesundheitsdaten, usw.)
    • Vereinsleben (Kommunikation, soziale Events, usw.)
    • Foto- und Videoaufnahmen
    • Webseite und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, wer die Zwecke und Mittel einer Datenverarbeitung festlegt. Im datenschutzrechtlichen Sinne kommt den Vereinen hier eine Doppelfunktion zu: Für alle Verarbeitungsvorgänge zur internen Mitgliederverwaltung und dem Vereinsbetrieb sind sie eine eigene verantwortliche Stelle. Gleichzeitig arbeiten die Vereine jedoch auch den Landesverbänden zu, etwa bei der Verwaltung von Spielberechtigungen für das DFBnet. In diesem Fall liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei den Landes- bzw. Regionalverbänden. Die DFB GmbH fungiert dabei als Auftragsverarbeiterin.

    Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der Vorstand verantwortlich.

  3. Grundsätzlich ist die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften natürlich insgesamt wichtig. Gleichwohl gibt es verschiedene Handlungsstränge, die in der Praxis eine besonders große Bedeutung haben. Dazu gehören:

    • Die Erfüllung von Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO (z.B. gegenüber den Vereinsmitgliedern oder auf der Vereins-Webseite)
    • Bereithalten von Einwilligungserklärungen und anderen relevanten Formularen
    • Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
    • Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) 
    • Falls erforderlich, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (soweit in der Regel mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind)

    Im Internet findet sich eine Vielzahl von Ratgebern für Datenschutz im Verein. Die nachfolgende Liste bietet einen groben, jedoch nicht abschließenden Überblick:

  4. Immer dann, wenn der Verein die Daten nicht selbst verarbeitet, sondern einen Dienstleister bzw. dessen Software in Anspruch nimmt, könnte ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz: AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein (siehe auch oben: "Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?").

    Die DFB GmbH & Co. KG wird häufig als Auftragsverarbeiterin tätig. Ein Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen Verein und dem DFB besteht jedoch nur dann, wenn der Verein die Online-Vereinsverwaltung "DFBnet Verein" oder die Finanzverwaltung "DFBnet Finanz" nutzt. Hierzu finden Sie weiter unten den Muster-AVV. Das generelle DFBnet (mit dem Spielbetrieb, Passwesen etc.) wurde durch die Mitgliedsverbände des DFB beauftragt und für diese Datenverarbeitung besteht kein direktes Auftragsverhältnis zwischen dem DFB und den Vereinen. Die DFB GmbH & Co. KG und die jeweiligen Landesverbände haben hierzu einen ordnungsgemäßen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Ein AVV zwischen dem Verein und dem DFB ist nicht erforderlich.

Die Verarbeitung von Spieler*innendaten

Die Verarbeitung von Spieler*innendaten durch die Vereine hat vielfältige Gründe, z.B. die Erstellung von Spielberichten sowie die Erstellung von Spieler*innenfotos und deren Nutzung im DFBnet zur Ausstellung von Spielberechtigungen durch die Landesverbände. Die Vereine leisten damit einen elementaren Beitrag zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs. Darüber hinaus besteht ein Interesse an Presseberichterstattung, wobei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegenüber dem Berichterstattungsinteresse abzuwägen sind. Wenngleich die Vereine hier überwiegend mit den Landesverbänden interagieren, hat der DFB ein Positionspapier erarbeitet, das Vereinen eine Hilfestellung bieten soll.

Informationsblatt und Muster-Formulare

Der DFB hat für die Verarbeitung von Spieler*innendaten ein Informationspapier erarbeitet, das die für den Spielbetrieb erforderlichen sowie die weitergehenden Verarbeitungsvorgänge beschreibt. Ebenfalls enthalten sind Muster-Formulare für die Erhebung relevanter Daten (auch von Minderjährigen) sowie Einwilligungserklärungen zur weitergehenden Nutzung von Informationen im Internet. 

DFBnet Verein und DFBnet Finanz

In Ergänzung zum allgemeinen DFBnet der Fußballverbände, das mit DFBnet SpielPLUS die Organisation des Spielbetriebs im Fokus hat und dem selbstverständlich auch die Vereine angeschlossen sind, bietet die DFB GmbH & Co. KG allen Vereinen auch eine Vereinsverwaltungssoftware, DFBnet Verein, und Finanzbuchhaltung, DFBnet Finanz, an. Beide Module sind jeweils als eigenständige Komponente mit separaten Rechtsverhältnissen zu betrachten. Mit DFBnet Verein und DFBnet Finanz erhalten die Vereine leistungsfähige Werkzeuge zur Organisation ihrer internen Aufgaben. Die Anwendungen überzeugen besonders durch die einfache Bedienbarkeit und die Internet-Fähigkeit. Dadurch kann die Verwaltungsarbeit im Verein auf mehrere Schultern verteilt werden, was die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Funktionsträgern erleichtert. Die Daten werden dabei sicher und geschützt in einem Rechenzentrum in Deutschland verwaltet. Das Vertragsverhältnis bei der Nutzung von DFBnet Verein bzw. DFBnet Finanz besteht direkt zwischen dem Verein und der DFB GmbH & Co. KG. Als Kunde von DFBnet Verein bzw. DFBnet Finanz sind die Vereine selbständige Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes. Der Service wird dabei von der DFB GmbH & Co. KG als Auftragsverarbeiterin angeboten.

Auftragsverarbeitungsvertrag für die Vereinsverwaltungssoftware "DFBnet Verein" und die Finanzbuchhaltung "DFBnet Finanz"

Ein Muster über den Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu DFBnet Verein und DFBnet Finanz mit der DFB GmbH & Co. KG können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Muster AVV

Unterauftragsverarbeiter

Zur Erbringung der Dienste durch die DFB GmbH & Co. KG werden die folgenden Unterauftragnehmer eingesetzt (Stand Dezember 2022):

Zweck des Auftragsverhältnisses Auftragnehmer
Hosting PlusServer GmbH, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
Foto- und Videoaufnahmen in Spiel oder Training

Die Foto- und Videonutzung ist auch im Fußball ein wichtiges Thema. Als Betroffene kommen hier alle im Fußball beteiligten Personen in Betracht: Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Trainer*innen, weitere Funktionär*innen und Zuschauende. Auch die Anwendungsfälle unterscheiden sich mitunter deutlich: Denkbar ist z.B. eine private Nutzung, journalistische Berichterstattung, Vereinskommunikation, Spielbetrieb und Training. Je nach Anwendungsbereich sind dabei verschiedene Rechtsgrundlagen anzuwenden.

Öffentlichkeitsarbeit

Bezüglich des Fußballs insgesamt ist auch die Öffentlichkeitsarbeit von großer Wichtigkeit. Entsprechend kann der Verein auch zu diesen Zwecken personenbezogene Daten verarbeiten. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus dem Erfordernis der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und der Transparenz des Spielbetriebs.

Die Verweigerung einer Einwilligung über die Veröffentlichung oder Übermittlung des Spieler*innenfotos zur Öffentlichkeitsarbeit der vorgenannten personenbezogenen Daten hat keine Auswirkungen auf das sonstige Rechtsverhältnis zum Verein.

Foto- und Videoaufnahmen bei DFB-Veranstaltungen

Der DFB führt Veranstaltungen durch, bei denen auch Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden können. Nachfolgend informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen und wie wir für Sie den Datenschutz gewährleisten.

Foto- und Videoaufnahmen fertigen wir zu Dokumentationszwecken zunächst aufgrund unseres berechtigten Interesses an. Bei der Veröffentlichung unterscheiden wir zwischen den folgenden Konstellationen:

Portraitaufnahmen

Portraitaufnahmen sind Einzelaufnahmen von Personen, die diese bildausfüllend abbilden bzw. auf denen das Gesicht der Person gut erkennbar ist. Eine Identifikation der Person ist ohne Probleme möglich.

Portraitbildnisse der Teilnehmer*innen werden grundsätzlich nur aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Teilnehmer*innen veröffentlicht. Bei Personen der Zeitgeschichte (z.B. Prominente) kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Sofern Sie sich für ein inszeniertes Portraitfoto/-video freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. durch Posieren oder gezieltes in die Kamera lächeln, o.ä.), erklären Sie damit durch Ihr schlüssiges Handeln die Einwilligung in die Veröffentlichung durch den DFB (sog. konkludente Einwilligung).

Gruppenaufnahmen

Gruppenaufnahmen sind Bilder, auf denen mehrere Personen zu erkennen sind. Es ist zwar keine Einzelperson im Fokus, aber die einzelnen Personen lassen sich problemlos identifizieren.

Diese Gruppenbildnisse werden ebenso grundsätzlich nur aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Teilnehmer*innen veröffentlicht. Auch hier gilt, dass bei Personen der Zeitgeschichte (z.B. Prominente) von diesem Grundsatz abgewichen werden kann.

Sofern Sie sich für ein inszeniertes Gruppenfoto/-video freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. durch Posieren oder gezieltes in die Kamera lächeln, o.ä.), erklären Sie damit durch Ihr schlüssiges Handeln die Einwilligung in die Veröffentlichung durch den DFB (sog. konkludente Einwilligung).

Beiwerk

Wenn Sie als Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses, als Beiwerk oder Teil einer Versammlung abgebildet werden, ist die Veröffentlichung dieses Bildes aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Dokumentation bzw. der Berichterstattung über die Veranstaltung ohne Einwilligung zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass auf der Aufnahme eine Vielzahl von Personen erkennbar sind, sodass Einzelne nicht hervorstechen. Bei genauem Hinsehen kann eine Identifikation jedoch möglich sein.

Der Veröffentlichung solcher Bilder können Sie widersprechen, indem Sie den Foto/-Videograf*innen einen entsprechenden Hinweis geben. Bei manchen Veranstaltungen werden auch Sticker angeboten, welchen Sie auf Höhe des Revers anbringen können, um Ihren Widerspruch zu signalisieren.

Beiwerksituation: Einige Personen sind erkennbar. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich (ein Widerspruch ist möglich). DFB
Aufnahmen durch Dritte

Der DFB arbeitet bei seinen Veranstaltungen nach den zuvor genannten Regeln. Allerdings werden die Veranstaltungen auch von Journalist*innen und anderen Medienschaffenden besucht. Der DFB hat keinen Einfluss darauf, dass auf Veranstaltungen des DFB Dritte in eigener Verantwortlichkeit Fotos und Videos erstellen und diese anschließend veröffentlichen.

Weitere Informationen finden Sie zudem in unserer Datenschutzerklärung.

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