Faktenpapier zur Angelegenheit "Zahlungen an Franz Beckenbauer"

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen dahingehend erhalten, ob und wenn ja in welchem Umfang Zahlungen an den ehemaligen Vorsitzenden des OK-Präsidiums der WM 2006, Franz Beckenbauer, geleistet worden sind. Die vollständige Recherche des Sachverhaltes gestaltet sich aufwendig. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Vielzahl der Originalunterlagen, die die Tätigkeit des WM-OK 2006 betreffen, derzeit bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt lagern.

Dennoch hat sich der DFB intensiv mit der Thematik befasst und kann anhand zahlreicher Dokumente mit Stand 15. September 2016, 12 Uhr, folgenden Wissensstand wiedergeben. Die dabei gesichteten Dokumente enthalten eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, zudem unterliegen Verträge Vertraulichkeitsvereinbarungen, so dass der DFB sie nicht ohne ausdrückliche Einwilligung aller Beteiligten veröffentlichen kann. Diese liegen aktuell nicht vor. Dennoch sind alle nachfolgenden Angaben durch die Dokumente belegbar.

  1. Nach aktueller Kenntnis des DFB gab es vor Beginn der Tätigkeit von Franz Beckenbauer für das WM-OK Gespräche über die Frage, ob seine Tätigkeit als OK-Präsident vergütet werden soll oder nicht. Auf Wunsch von Herrn Beckenbauer erfolgte die Tätigkeit – gegen Erstattung barer Auslagen – ehrenamtlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des DFB ist keine Vergütung an Herrn Beckenbauer für seine Tätigkeit als Präsident des WM-OK gezahlt worden.

  2. Der Aufsichtsrat des Präsidialausschusses des WM-OK hat am 9.7.2003 in Berlin getagt. Ausweislich des vom 1. OK-Vizepräsident Horst R. Schmidt am 11.7.2003 unterzeichneten Protokolls kam es hierbei zu der folgenden Darstellung:

    „Horst R. Schmidt stellt die Situation von Franz Beckenbauer dar, der weiterhin ehrenamtlich (nur gegen Auslagenersatz) das OK-Präsidium leiten will.

    Es werden zwei Bereiche gesehen, in denen ein unentgeltliches Tätigwerden von Franz Beckenbauer nicht erwartet werden kann:

    1. Werbliche Tätigkeit für ODDSET:

      Der Präsidialausschuss hat keine Bedenken, wenn für ein solches werbliches Auftreten von Franz Beckenbauer marktübliche Vergütungen an seine Rechteagentur (SKK) durch den Lotto Block gezahlt werden.

      Da der DFB Destinatär dieser Wette sei und damit jede Umsatzsteigerung gerade auch in seinem Interesse (gemeinnütziges Aufgabenfeld) liege, könne ein solches Werbeverhältnis als gemeinsame Anstrengung vom OK mitfinanziert werden.

    2. Agenturleistungen von Nationalen Förderern:

      Durch das entscheidende Mitwirken von Franz Beckenbauer konnten zumindest in zwei Fällen nationale Förderer gewonnen werden (ENBW, Postbank).

      Gegen eine branchenübliche Provision an SKK bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Nach Auffassung von Bundesinnenminister Schily muss diese Vergütung allerdings den Förderern selbst offengelegt sein oder werden.“

    An der Sitzung vom 09.07.2003 in Berlin haben teilgenommen: Otto Schily, Dr. Thomas Bach, Werner Hackmann, Franz Beckenbauer, Horst R. Schmidt, Dr. Theo Zwanziger sowie als Gast Dr. Göttrik Wewer.

  3. Mit Wirkung zum 01.07.2004 konnten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks mit ihrer Sportwette ODDSET als nationale Förderer der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gewonnen werden. Dies gab die FIFA in einer Pressemitteilung vom 02.08.2004 bekannt. In dieser Pressemitteilung heißt es u.a.:

    „Um die ODDSET-Umsätze zu steigern (und damit die Erlöse für den gemeinnützigen Bereich), wird auch OK-Präsident Franz Beckenbauer für eine Testimonial-Kampagne zur Verfügung stehen. Von den 16 Staatskanzleien ist die Bitte an den DFB geäußert worden, im Sinne des Staatsvertrages öffentlichkeitswirksame Werbekampagnen durchzuführen. Rudi Völler und Michael Skibbe wurden deshalb bereits als Werbeträger für ODDSET tätig. Nun setzt der OK-Präsident dieses Engagement fort, das jedoch nicht Bestandteil des Vertrages mit ODDSET als nationaler Förderer ist.“

  4. Auf Basis der grundsätzlichen Beschlussfassung im Aufsichtsrats-Präsidialausschuss des WM-OKs schlossen der DFB und Franz Beckenbauer am 14.10.2004 einen Vertrag über das Engagement Herrn Beckenbauers zugunsten von ODDSET. Abweichend von der ursprünglich erwogenen Möglichkeit, den Vertrag über die Rechteagentur Herrn Beckenbauers, die SKK, zu schließen, wurde Herr Beckenbauer unmittelbar Vertragspartei.

    Der DFB kam dem von ODDSET ausweislich der Presseerklärung der FIFA geäußerten Wunsch nach, zu gewährleisten, dass Franz Beckenbauer für eine Testimonial-Kampagne zugunsten von ODDSET zur Verfügung steht. Die Leistungen von Herrn Beckenbauer sind in § 3 des Vertrages im Einzelnen beschrieben. Die Gegenleistung des DFB sollte in einer erfolgsabhängigen Vergütung bestehen. Diese erfolgsabhängige Vergütung sollte geknüpft werden an die Umsatzentwicklung des Lotto-Blocks. Unabhängig hiervon sollte für den Zeitraum vom 01.07.2004 bis zum 31.12 2004 ein Pauschalbetrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro an Herrn Beckenbauer gezahlt werden.

  5. Am 27.04.2005 gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines privaten Betreibers einer Annahmestelle für private Sportwetten statt. Dadurch trat eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die weitere Veranstaltung der staatlichen ODDSET-Sportwette ein. Infolge dieses Ereignisses schlossen dann der DFB (als Träger des WM-OK) und Herr Beckenbauer am 12.05.2005 einen ergänzenden „Side-Letter“ zum Vertrag vom 14.10.2004. Man verständigte sich aufgrund der neuen Situation darauf, eine Vereinbarung zu treffen, die sich von der Umsatzentwicklung löst und den verbleibenden Einsatz von Herrn Beckenbauer im Sinne des vom Präsidialausschuss festgelegten Rahmens (marktübliche Vergütung) definiert. Summen wurden in dieser Vereinbarung nicht festgelegt.

  6. Zur abschließenden Vereinbarung zwischen dem DFB und Herrn Beckenbauer als Rechtsträger des WM-OK kam es schließlich am 04.09.2006. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dann die Höhe der Festvergütung festgelegt. Die Festlegung erfolgte auf Basis der Angaben Herrn Beckenbauers zu seiner marktüblichen Vergütung für Werbeleistung. Vereinbart wurde eine Gesamtvergütung von 5,5 Mio. Euro über die Gesamtlaufzeit des Vertrages.
    Festzuhalten ist: Diese Vergütung wurde nach dem formalen Wortlaut der Verträge nicht für die Tätigkeit Herrn Beckenbauers als Präsident des WM-OKs, sondern für die gesonderten Werbeleistungen Herrn Beckenbauers im Rahmen des Vertrages zwischen dem DFB und ODDSET geleistet.

  7. Die erste Zahlung an Herrn Beckenbauer für sein Engagement im Rahmen des Vertrages des DFB mit ODDSET erfolgte im Februar 2005 in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Dies war in der Zusatzvereinbarung zu dem Grundvertrag so vorgesehen. Die weiteren Zahlungen erfolgten jeweils auf Rechnungsstellung von Herrn Dr. Wilfried Krebs, der die Abrechnungen für Herrn Beckenbauer vornahm. Die Rechnungen beinhalteten die folgenden Details:

    RechnungsdatumSummeLeistungszeitraum
    30.08.20051,0 Mio. Euro01.01.2005 – 30.06.2005
    15.12.20051,0 Mio. Euro01.07.2005 – 31.12.2005
    15.05.20061,0 Mio. Euro01.01.2006 – 30.06.2006
    11.10.20061,5 Mio. Eurofür „Leistungen des Herrn Franz Beckenbauer“ ohne Zeitangabe

    Die Rechnungen können nicht veröffentlicht werden, da sie sensible Kontodaten beinhalten.

    Der DFB hat auf diese Rechnungen jeweils zeitnah gezahlt.

    Sämtliche Zahlungen seitens des DFB sind auf den Konten des WM-OK verbucht worden. Insgesamt wurden 5,5 Mio. Euro gezahlt. Nach dem Kenntnisstand der heutigen DFB-Führung ging die Buchhaltung des WM-OK damals aufgrund der Rechnungsstellung durch Herrn Dr. Krebs fälschlich davon aus, dass es sich bei den Zahlungen nicht um Zahlungen an Herrn Beckenbauer unmittelbar, sondern um Zahlungen an die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH Dr. jur. Wilfried Krebs handelte und deshalb kein Anwendungsfall des § 50a EStG vorlag. Die sofortige Abführung der Abzugssteuer unterblieb daher, die Beträge wurden in voller Höhe an den Empfänger ausgezahlt.

    Herr Beckenbauer lässt über seine Rechtsvertreter mitteilen, er habe seinerzeit die Zahlungen in Österreich ordnungsgemäß versteuert.

  8. Im Zuge der Betriebsprüfung des DFB im Jahr 2010 wurde eine dieser Zahlungen gesondert hinterfragt. Der Betriebsprüfer vertrat die Auffassung, es habe sich um Anwendungsfälle des § 50a EStG gehandelt. Der DFB hat daraufhin sofort Kontakt mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt aufgenommen und sämtliche diesbezüglichen Zahlungsvorgänge offengelegt. Mit diesem wurde sodann geklärt, dass die Zahlungen als Anwendungsfälle des § 50a EStG anzusehen sind. Der DFB hat aus diesem Grund noch am 20.12.2010 eine Nachmeldung gegenüber dem Finanzamt Frankfurt vorgenommen und am selben Tag die zutreffenden Steuerabzugsbeträge in Höhe von insgesamt 1.160.500,00 Euro an das Finanzamt überwiesen.

    Infolge der Abführung der Abzugssteuer hat der DFB im Januar 2011 Herrn Dr. Wilfried Krebs als Vertreter von Herrn Beckenbauer angeschrieben und bei diesem die Erstattung des Steuerbetrages in Höhe von 1.160.500,00 Euro geltend gemacht. Gleichzeitig wurden Herrn Beckenbauer die Steuerbescheinigungen gemäß § 50a Abs. 5 S. 6 EStG zur Verfügung gestellt.

    Es ist damit festzuhalten, dass der DFB keine Steuerschulden Herrn Beckenbauers getragen hat. Es entsprach im Übrigen auch der ursprünglichen Vereinbarung, wonach selbstverständlich Herr Beckenbauer die Steuer auf die gezahlten Beträge zu tragen hatte.

  9. Infolge der ursprünglichen Fehlbehandlung der Beträge eröffnete das Finanzamt Frankfurt ein Steuer-Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den DFB. Dieses Verfahren wurde bereits am 03.01.2011 nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 6 StPO eingestellt. Die Einstellung wurde dem DFB mit Bescheid vom 03.01.2011 bekanntgegeben. Gleichzeitig wurde gemäß § 29a OWiG der Verfall des Vorteils angeordnet, den der DFB durch die verspätete Abführung der Steuer hatte. Das Finanzamt bezifferte in diesem Bescheid den wirtschaftlichen Vorteil mit 170.000,00 Euro, der gemäß der gesetzlichen Lage abgeschöpft wurde. Zusätzlich hatte der DFB die Kosten des Verfahrens in Höhe von 3,50 Euro zu tragen.

    Den Gesamtbetrag in Höhe von 170.003,50 Euro hat der DFB auflagengemäß unverzüglich an das Finanzamt Frankfurt gezahlt.

    Der Bescheid über die Anordnung des Verfalls des Finanzamtes Frankfurt am Main vom 03.01.2011 kann nicht veröffentlicht werden, da er sensible Kontodaten und sonstige personenbezogene Daten beinhaltet.

  10. Der vorliegende Vorgang wurde durch die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Rahmen ihres Untersuchungsauftrages betreffend die Vergabe der WM 2006 aufgearbeitet und geprüft. Im Zuge einer Vorbesprechung zur Abschlusspräsentation der Untersuchungsergebnisse wurde der öffentlich bekannte Vorgang „Beckenbauer/ODDSET“ kurz erwähnt, ohne dass jedoch Details genannt wurden. Insbesondere weiß die DFB-Führung erst seit Montag dieser Woche (12. September 2016), dass die Zahlungen an Franz Beckenbauer durch das WM-OK erfolgten, auf Grundlage eines Vertrages zwischen Franz Beckenbauer und dem DFB.

    Die Kanzlei Freshfields hatte den Auftrag zu klären, ob die im April 2005 geleistete Zahlung des Organisationskomitees der WM 2006 in Höhe von EUR 6,7 Mio. an die FIFA zu dem angegebenen Zweck oder für andere Zwecke geleistet wurde. Sie hat in dem Zusammenhang untersucht, ob sie Anhaltspunkte für eine Beeinflussung der Vergabeentscheidung für die WM 2006 finden konnte. Die der Kanzlei vorliegenden Verträge betreffend ODDSET ließen Leistung und Gegenleistung erkennen und wurden durch Freshfields deshalb als unproblematisch im Hinblick auf den Prüfungsauftrag bewertet. Deshalb wurde dieses Thema auch nicht in den Untersuchungsbericht aufgenommen.

    Im Rahmen der Sitzung des DFB-Vorstandes am 04.03.2016 wurden die Untersuchungsergebnisse ausführlich dem DFB-Vorstand vorgestellt. Hierbei gab es eine Nachfrage eines Mitgliedes des Vorstandes nach Honoraren für Franz Beckenbauer durch den DFB. Es heißt in dem Vorstandsprotokoll wörtlich:

    „Andreas Rettig erkundigte sich nach Honoraren für Franz Beckenbauer durch den DFB. Prof. Duve erklärte, dass Franz Beckenbauer für die Bewerbungs- und Organisationsphase kein Gehalt bekommen habe. Ein anderer Vorgang betreffe seinen Werbevertrag mit ODDSET. Hierfür seien Zahlungen in Höhe von 4,5 Mio. Euro geleistet worden. Fedor Radmann habe bestimmte Bonusvereinbarungen geschlossen und auch ein Gehalt bekommen. Er sei 2003 aus dem OK ausgeschieden.“

    Die Abweichung in der Summenhöhe resultiert daraus, dass die erste Zahlung in Höhe von 1,0 Mio. Euro entsprechend der damaligen Vereinbarung unmittelbar über ein DFB-Konto gezahlt und erst später den Konten des WM-OK belastet wurde. Offenbar haben die Anwälte von Freshfields diese Zahlung nicht mit dem ODDSET-Vertrag in Verbindung gebracht. Dass tatsächlich 5,5 Mio. Euro gezahlt worden sind, ergibt sich jedoch eindeutig aus den vertraglichen Vereinbarungen sowie aus der Nachversteuerung des DFB.

  11. Dem DFB liegen nach bisherigem Stand keine Informationen darüber vor, dass es entsprechend der Beschlussfassung im Aufsichtsrat des Präsidiums des WM-OK zu weiteren Vereinbarungen betreffend Werbeleistungen von Franz Beckenbauer für andere nationale Sponsoren gekommen ist.

Frankfurt, den 15. September 2016
Deutscher Fußball-Bund e.V.

[dfb]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen dahingehend erhalten, ob und wenn ja in welchem Umfang Zahlungen an den ehemaligen Vorsitzenden des OK-Präsidiums der WM 2006, Franz Beckenbauer, geleistet worden sind. Die vollständige Recherche des Sachverhaltes gestaltet sich aufwendig. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Vielzahl der Originalunterlagen, die die Tätigkeit des WM-OK 2006 betreffen, derzeit bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt lagern.

Dennoch hat sich der DFB intensiv mit der Thematik befasst und kann anhand zahlreicher Dokumente mit Stand 15. September 2016, 12 Uhr, folgenden Wissensstand wiedergeben. Die dabei gesichteten Dokumente enthalten eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, zudem unterliegen Verträge Vertraulichkeitsvereinbarungen, so dass der DFB sie nicht ohne ausdrückliche Einwilligung aller Beteiligten veröffentlichen kann. Diese liegen aktuell nicht vor. Dennoch sind alle nachfolgenden Angaben durch die Dokumente belegbar.

  1. Nach aktueller Kenntnis des DFB gab es vor Beginn der Tätigkeit von Franz Beckenbauer für das WM-OK Gespräche über die Frage, ob seine Tätigkeit als OK-Präsident vergütet werden soll oder nicht. Auf Wunsch von Herrn Beckenbauer erfolgte die Tätigkeit – gegen Erstattung barer Auslagen – ehrenamtlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des DFB ist keine Vergütung an Herrn Beckenbauer für seine Tätigkeit als Präsident des WM-OK gezahlt worden.

  2. Der Aufsichtsrat des Präsidialausschusses des WM-OK hat am 9.7.2003 in Berlin getagt. Ausweislich des vom 1. OK-Vizepräsident Horst R. Schmidt am 11.7.2003 unterzeichneten Protokolls kam es hierbei zu der folgenden Darstellung:

    „Horst R. Schmidt stellt die Situation von Franz Beckenbauer dar, der weiterhin ehrenamtlich (nur gegen Auslagenersatz) das OK-Präsidium leiten will.

    Es werden zwei Bereiche gesehen, in denen ein unentgeltliches Tätigwerden von Franz Beckenbauer nicht erwartet werden kann:

    1. Werbliche Tätigkeit für ODDSET:

      Der Präsidialausschuss hat keine Bedenken, wenn für ein solches werbliches Auftreten von Franz Beckenbauer marktübliche Vergütungen an seine Rechteagentur (SKK) durch den Lotto Block gezahlt werden.

      Da der DFB Destinatär dieser Wette sei und damit jede Umsatzsteigerung gerade auch in seinem Interesse (gemeinnütziges Aufgabenfeld) liege, könne ein solches Werbeverhältnis als gemeinsame Anstrengung vom OK mitfinanziert werden.

    2. Agenturleistungen von Nationalen Förderern:

      Durch das entscheidende Mitwirken von Franz Beckenbauer konnten zumindest in zwei Fällen nationale Förderer gewonnen werden (ENBW, Postbank).

      Gegen eine branchenübliche Provision an SKK bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Nach Auffassung von Bundesinnenminister Schily muss diese Vergütung allerdings den Förderern selbst offengelegt sein oder werden.“

    An der Sitzung vom 09.07.2003 in Berlin haben teilgenommen: Otto Schily, Dr. Thomas Bach, Werner Hackmann, Franz Beckenbauer, Horst R. Schmidt, Dr. Theo Zwanziger sowie als Gast Dr. Göttrik Wewer.

  3. Mit Wirkung zum 01.07.2004 konnten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks mit ihrer Sportwette ODDSET als nationale Förderer der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gewonnen werden. Dies gab die FIFA in einer Pressemitteilung vom 02.08.2004 bekannt. In dieser Pressemitteilung heißt es u.a.:

    „Um die ODDSET-Umsätze zu steigern (und damit die Erlöse für den gemeinnützigen Bereich), wird auch OK-Präsident Franz Beckenbauer für eine Testimonial-Kampagne zur Verfügung stehen. Von den 16 Staatskanzleien ist die Bitte an den DFB geäußert worden, im Sinne des Staatsvertrages öffentlichkeitswirksame Werbekampagnen durchzuführen. Rudi Völler und Michael Skibbe wurden deshalb bereits als Werbeträger für ODDSET tätig. Nun setzt der OK-Präsident dieses Engagement fort, das jedoch nicht Bestandteil des Vertrages mit ODDSET als nationaler Förderer ist.“

  4. Auf Basis der grundsätzlichen Beschlussfassung im Aufsichtsrats-Präsidialausschuss des WM-OKs schlossen der DFB und Franz Beckenbauer am 14.10.2004 einen Vertrag über das Engagement Herrn Beckenbauers zugunsten von ODDSET. Abweichend von der ursprünglich erwogenen Möglichkeit, den Vertrag über die Rechteagentur Herrn Beckenbauers, die SKK, zu schließen, wurde Herr Beckenbauer unmittelbar Vertragspartei.

    Der DFB kam dem von ODDSET ausweislich der Presseerklärung der FIFA geäußerten Wunsch nach, zu gewährleisten, dass Franz Beckenbauer für eine Testimonial-Kampagne zugunsten von ODDSET zur Verfügung steht. Die Leistungen von Herrn Beckenbauer sind in § 3 des Vertrages im Einzelnen beschrieben. Die Gegenleistung des DFB sollte in einer erfolgsabhängigen Vergütung bestehen. Diese erfolgsabhängige Vergütung sollte geknüpft werden an die Umsatzentwicklung des Lotto-Blocks. Unabhängig hiervon sollte für den Zeitraum vom 01.07.2004 bis zum 31.12 2004 ein Pauschalbetrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro an Herrn Beckenbauer gezahlt werden.

  5. Am 27.04.2005 gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines privaten Betreibers einer Annahmestelle für private Sportwetten statt. Dadurch trat eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die weitere Veranstaltung der staatlichen ODDSET-Sportwette ein. Infolge dieses Ereignisses schlossen dann der DFB (als Träger des WM-OK) und Herr Beckenbauer am 12.05.2005 einen ergänzenden „Side-Letter“ zum Vertrag vom 14.10.2004. Man verständigte sich aufgrund der neuen Situation darauf, eine Vereinbarung zu treffen, die sich von der Umsatzentwicklung löst und den verbleibenden Einsatz von Herrn Beckenbauer im Sinne des vom Präsidialausschuss festgelegten Rahmens (marktübliche Vergütung) definiert. Summen wurden in dieser Vereinbarung nicht festgelegt.

  6. Zur abschließenden Vereinbarung zwischen dem DFB und Herrn Beckenbauer als Rechtsträger des WM-OK kam es schließlich am 04.09.2006. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dann die Höhe der Festvergütung festgelegt. Die Festlegung erfolgte auf Basis der Angaben Herrn Beckenbauers zu seiner marktüblichen Vergütung für Werbeleistung. Vereinbart wurde eine Gesamtvergütung von 5,5 Mio. Euro über die Gesamtlaufzeit des Vertrages.
    Festzuhalten ist: Diese Vergütung wurde nach dem formalen Wortlaut der Verträge nicht für die Tätigkeit Herrn Beckenbauers als Präsident des WM-OKs, sondern für die gesonderten Werbeleistungen Herrn Beckenbauers im Rahmen des Vertrages zwischen dem DFB und ODDSET geleistet.

  7. Die erste Zahlung an Herrn Beckenbauer für sein Engagement im Rahmen des Vertrages des DFB mit ODDSET erfolgte im Februar 2005 in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Dies war in der Zusatzvereinbarung zu dem Grundvertrag so vorgesehen. Die weiteren Zahlungen erfolgten jeweils auf Rechnungsstellung von Herrn Dr. Wilfried Krebs, der die Abrechnungen für Herrn Beckenbauer vornahm. Die Rechnungen beinhalteten die folgenden Details:

    RechnungsdatumSummeLeistungszeitraum
    30.08.20051,0 Mio. Euro01.01.2005 – 30.06.2005
    15.12.20051,0 Mio. Euro01.07.2005 – 31.12.2005
    15.05.20061,0 Mio. Euro01.01.2006 – 30.06.2006
    11.10.20061,5 Mio. Eurofür „Leistungen des Herrn Franz Beckenbauer“ ohne Zeitangabe

    Die Rechnungen können nicht veröffentlicht werden, da sie sensible Kontodaten beinhalten.

    Der DFB hat auf diese Rechnungen jeweils zeitnah gezahlt.

    Sämtliche Zahlungen seitens des DFB sind auf den Konten des WM-OK verbucht worden. Insgesamt wurden 5,5 Mio. Euro gezahlt. Nach dem Kenntnisstand der heutigen DFB-Führung ging die Buchhaltung des WM-OK damals aufgrund der Rechnungsstellung durch Herrn Dr. Krebs fälschlich davon aus, dass es sich bei den Zahlungen nicht um Zahlungen an Herrn Beckenbauer unmittelbar, sondern um Zahlungen an die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH Dr. jur. Wilfried Krebs handelte und deshalb kein Anwendungsfall des § 50a EStG vorlag. Die sofortige Abführung der Abzugssteuer unterblieb daher, die Beträge wurden in voller Höhe an den Empfänger ausgezahlt.

    Herr Beckenbauer lässt über seine Rechtsvertreter mitteilen, er habe seinerzeit die Zahlungen in Österreich ordnungsgemäß versteuert.

  8. Im Zuge der Betriebsprüfung des DFB im Jahr 2010 wurde eine dieser Zahlungen gesondert hinterfragt. Der Betriebsprüfer vertrat die Auffassung, es habe sich um Anwendungsfälle des § 50a EStG gehandelt. Der DFB hat daraufhin sofort Kontakt mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt aufgenommen und sämtliche diesbezüglichen Zahlungsvorgänge offengelegt. Mit diesem wurde sodann geklärt, dass die Zahlungen als Anwendungsfälle des § 50a EStG anzusehen sind. Der DFB hat aus diesem Grund noch am 20.12.2010 eine Nachmeldung gegenüber dem Finanzamt Frankfurt vorgenommen und am selben Tag die zutreffenden Steuerabzugsbeträge in Höhe von insgesamt 1.160.500,00 Euro an das Finanzamt überwiesen.

    Infolge der Abführung der Abzugssteuer hat der DFB im Januar 2011 Herrn Dr. Wilfried Krebs als Vertreter von Herrn Beckenbauer angeschrieben und bei diesem die Erstattung des Steuerbetrages in Höhe von 1.160.500,00 Euro geltend gemacht. Gleichzeitig wurden Herrn Beckenbauer die Steuerbescheinigungen gemäß § 50a Abs. 5 S. 6 EStG zur Verfügung gestellt.

    Es ist damit festzuhalten, dass der DFB keine Steuerschulden Herrn Beckenbauers getragen hat. Es entsprach im Übrigen auch der ursprünglichen Vereinbarung, wonach selbstverständlich Herr Beckenbauer die Steuer auf die gezahlten Beträge zu tragen hatte.

  9. Infolge der ursprünglichen Fehlbehandlung der Beträge eröffnete das Finanzamt Frankfurt ein Steuer-Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den DFB. Dieses Verfahren wurde bereits am 03.01.2011 nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 6 StPO eingestellt. Die Einstellung wurde dem DFB mit Bescheid vom 03.01.2011 bekanntgegeben. Gleichzeitig wurde gemäß § 29a OWiG der Verfall des Vorteils angeordnet, den der DFB durch die verspätete Abführung der Steuer hatte. Das Finanzamt bezifferte in diesem Bescheid den wirtschaftlichen Vorteil mit 170.000,00 Euro, der gemäß der gesetzlichen Lage abgeschöpft wurde. Zusätzlich hatte der DFB die Kosten des Verfahrens in Höhe von 3,50 Euro zu tragen.

    Den Gesamtbetrag in Höhe von 170.003,50 Euro hat der DFB auflagengemäß unverzüglich an das Finanzamt Frankfurt gezahlt.

    Der Bescheid über die Anordnung des Verfalls des Finanzamtes Frankfurt am Main vom 03.01.2011 kann nicht veröffentlicht werden, da er sensible Kontodaten und sonstige personenbezogene Daten beinhaltet.

  10. Der vorliegende Vorgang wurde durch die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Rahmen ihres Untersuchungsauftrages betreffend die Vergabe der WM 2006 aufgearbeitet und geprüft. Im Zuge einer Vorbesprechung zur Abschlusspräsentation der Untersuchungsergebnisse wurde der öffentlich bekannte Vorgang „Beckenbauer/ODDSET“ kurz erwähnt, ohne dass jedoch Details genannt wurden. Insbesondere weiß die DFB-Führung erst seit Montag dieser Woche (12. September 2016), dass die Zahlungen an Franz Beckenbauer durch das WM-OK erfolgten, auf Grundlage eines Vertrages zwischen Franz Beckenbauer und dem DFB.

    Die Kanzlei Freshfields hatte den Auftrag zu klären, ob die im April 2005 geleistete Zahlung des Organisationskomitees der WM 2006 in Höhe von EUR 6,7 Mio. an die FIFA zu dem angegebenen Zweck oder für andere Zwecke geleistet wurde. Sie hat in dem Zusammenhang untersucht, ob sie Anhaltspunkte für eine Beeinflussung der Vergabeentscheidung für die WM 2006 finden konnte. Die der Kanzlei vorliegenden Verträge betreffend ODDSET ließen Leistung und Gegenleistung erkennen und wurden durch Freshfields deshalb als unproblematisch im Hinblick auf den Prüfungsauftrag bewertet. Deshalb wurde dieses Thema auch nicht in den Untersuchungsbericht aufgenommen.

    Im Rahmen der Sitzung des DFB-Vorstandes am 04.03.2016 wurden die Untersuchungsergebnisse ausführlich dem DFB-Vorstand vorgestellt. Hierbei gab es eine Nachfrage eines Mitgliedes des Vorstandes nach Honoraren für Franz Beckenbauer durch den DFB. Es heißt in dem Vorstandsprotokoll wörtlich:

    „Andreas Rettig erkundigte sich nach Honoraren für Franz Beckenbauer durch den DFB. Prof. Duve erklärte, dass Franz Beckenbauer für die Bewerbungs- und Organisationsphase kein Gehalt bekommen habe. Ein anderer Vorgang betreffe seinen Werbevertrag mit ODDSET. Hierfür seien Zahlungen in Höhe von 4,5 Mio. Euro geleistet worden. Fedor Radmann habe bestimmte Bonusvereinbarungen geschlossen und auch ein Gehalt bekommen. Er sei 2003 aus dem OK ausgeschieden.“

    Die Abweichung in der Summenhöhe resultiert daraus, dass die erste Zahlung in Höhe von 1,0 Mio. Euro entsprechend der damaligen Vereinbarung unmittelbar über ein DFB-Konto gezahlt und erst später den Konten des WM-OK belastet wurde. Offenbar haben die Anwälte von Freshfields diese Zahlung nicht mit dem ODDSET-Vertrag in Verbindung gebracht. Dass tatsächlich 5,5 Mio. Euro gezahlt worden sind, ergibt sich jedoch eindeutig aus den vertraglichen Vereinbarungen sowie aus der Nachversteuerung des DFB.

  11. Dem DFB liegen nach bisherigem Stand keine Informationen darüber vor, dass es entsprechend der Beschlussfassung im Aufsichtsrat des Präsidiums des WM-OK zu weiteren Vereinbarungen betreffend Werbeleistungen von Franz Beckenbauer für andere nationale Sponsoren gekommen ist.

Frankfurt, den 15. September 2016
Deutscher Fußball-Bund e.V.