Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Draxler

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Draxler vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Draxler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Draxler war in der 13. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 7. November 2015 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Draxler vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Draxler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Draxler war in der 13. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 7. November 2015 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.