Sportgericht reduziert Geldstrafe für Lienen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Geldstrafe für Ewald Lienen um 1000 Euro reduziert. Ursprünglich war der Trainer des Zweitbundesligisten FC St. Pauli vom DFB-Sportgericht am 27. April 2015 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt worden, wogegen er Einspruch eingelegt hatte. Nach seinen neuerlichen Ausführungen verurteilte ihn das Gericht zu einer Strafe von 4000 Euro.

Der Coach hatte sich in der 38. Minute des Freundschaftsspiels bei Bundesligist Borussia Mönchengladbach am 28. März 2015 unsportlich gegenüber dem gegnerischen Spieler Ibrahima Traoré geäußert und war daraufhin von Schiedsrichter Christian Bandurski (Oberhausen) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Geldstrafe für Ewald Lienen um 1000 Euro reduziert. Ursprünglich war der Trainer des Zweitbundesligisten FC St. Pauli vom DFB-Sportgericht am 27. April 2015 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt worden, wogegen er Einspruch eingelegt hatte. Nach seinen neuerlichen Ausführungen verurteilte ihn das Gericht zu einer Strafe von 4000 Euro.

Der Coach hatte sich in der 38. Minute des Freundschaftsspiels bei Bundesligist Borussia Mönchengladbach am 28. März 2015 unsportlich gegenüber dem gegnerischen Spieler Ibrahima Traoré geäußert und war daraufhin von Schiedsrichter Christian Bandurski (Oberhausen) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.