Beschwerde zurückgewiesen: DFB prüft weitere Schritte

Mit Unverständnis reagiert der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn, das die Beschwerde des DFB gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 18. Februar 2008 zurückgewiesen hat, auf dessen Grundlage das Bundeskartellamt am 26. Februar 2008 die Geschäftsräume der DFB-Zentralverwaltung in Frankfurt am Main durchsucht hat.

DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach äußert zu der Entscheidung: "Wir haben die Akten gesehen und haben weiterhin kein Verständnis dafür, dass ein einziger Zeitungsartikel ausreicht, um eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Einige Monate standen wir unbegründet unter dem Verdacht einer illegalen Handlung. Dass nun das Landgericht Bonn die Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung zurück weist, ist nicht nachzuvollziehen."

Am 26. Februar 2008 wurden nicht nur die Geschäftsräume des DFB, sondern auch die Büros der DFL unter Hinweis auf Informationen aus der Presse durchsucht, wonach DFB und DFL angeblich eine kartellrechtswidrige Arbeitsgruppe eingerichtet hätten. Tatsächlich bestätigte sich der Vorwurf nicht, so dass das Verfahren schließlich durch das Bundeskartellamt am 13. August 2008 eingestellt wurde.

Der Deutsche Fußball-Bund wird nunmehr die schriftliche Begründung des Bonner Landgerichts, die den DFB-Anwälten am Mittwoch zugestellt wurde, im Einzelnen prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Mit Unverständnis reagiert der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn, das die Beschwerde des DFB gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 18. Februar 2008 zurückgewiesen hat, auf dessen Grundlage das Bundeskartellamt am 26. Februar 2008 die Geschäftsräume der DFB-Zentralverwaltung in Frankfurt am Main durchsucht hat.

DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach äußert zu der Entscheidung: "Wir haben die Akten gesehen und haben weiterhin kein Verständnis dafür, dass ein einziger Zeitungsartikel ausreicht, um eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Einige Monate standen wir unbegründet unter dem Verdacht einer illegalen Handlung. Dass nun das Landgericht Bonn die Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung zurück weist, ist nicht nachzuvollziehen."

Am 26. Februar 2008 wurden nicht nur die Geschäftsräume des DFB, sondern auch die Büros der DFL unter Hinweis auf Informationen aus der Presse durchsucht, wonach DFB und DFL angeblich eine kartellrechtswidrige Arbeitsgruppe eingerichtet hätten. Tatsächlich bestätigte sich der Vorwurf nicht, so dass das Verfahren schließlich durch das Bundeskartellamt am 13. August 2008 eingestellt wurde.

Der Deutsche Fußball-Bund wird nunmehr die schriftliche Begründung des Bonner Landgerichts, die den DFB-Anwälten am Mittwoch zugestellt wurde, im Einzelnen prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.