1500 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 85. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 16. August 2014 war ein Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld gelaufen, was zu einer Spielunterbrechung führte. Die Begegnung konnte erst nach etwa einer Minute wieder fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 85. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 16. August 2014 war ein Zuschauer von der Tribüne aus auf das Spielfeld gelaufen, was zu einer Spielunterbrechung führte. Die Begegnung konnte erst nach etwa einer Minute wieder fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.