Geldstrafe und Teilausschluss für Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhalten seiner Anhänger durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Darüber hinaus muss Cottbus ein Meisterschaftsheimspiel seiner 1. Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke H, G und I) schließen. Des Weiteren dürfen in den geschlossenen Tribünenbereichen Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches nur mit Zustimmung der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB angebracht oder aufgehängt werden.

Der Teilausschluss und das Bannerverbot sind zur Bewährung ausgesetzt. Sie werden nur vollstreckt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit (acht Monate) zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Vor und während des Meisterschaftsspiels zwischen Rot-Weiß Erfurt und Energie Cottbus hatten sich Cottbuser Zuschauer wiederholt unsportlich und diskriminierend geäußert und verhalten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhalten seiner Anhänger durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Darüber hinaus muss Cottbus ein Meisterschaftsheimspiel seiner 1. Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke H, G und I) schließen. Des Weiteren dürfen in den geschlossenen Tribünenbereichen Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches nur mit Zustimmung der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB angebracht oder aufgehängt werden.

Der Teilausschluss und das Bannerverbot sind zur Bewährung ausgesetzt. Sie werden nur vollstreckt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit (acht Monate) zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Vor und während des Meisterschaftsspiels zwischen Rot-Weiß Erfurt und Energie Cottbus hatten sich Cottbuser Zuschauer wiederholt unsportlich und diskriminierend geäußert und verhalten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.